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Sponsoring

Dienstleistung des Fachbereichs Oberbürgermeister, Rat und Bezirke

Beschreibung

Beschreibung

Sponsoring und Werbung gewinnen neben Spenden und mäzenatischen Schenkungen an Bedeutung sowohl bei der Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben als auch bei der Durchführung von Veranstaltungen in allen Bereichen des gesellschaftlichen Spektrums.

Die Stadt Bottrop hat daher eine Dienstanweisung zur Zulässigkeit und Durchführung von Sponsoring und Werbung im Bereich der Stadtverwaltung Bottrop erlassen.

Unter Sponsoring ist danach eine Zuwendung von Geld oder geldwerten Leistungen durch eine natürliche oder juristische Person mit wirtschaftlichem Interesse zu verstehen, die neben dem Motiv zur Förderung der öffentlichen Einrichtung/ Veranstaltung auch andere Interessen verfolgt. Dem Sponsor kommt es dabei auf seine Profilierung in der Öffentlichkeit an (Imagegewinn, kommunikative Nutzung).

Alle Sponsoring-Maßnahmen werden jährlich erfasst und dem Verwaltungsvorstand sowie dem Rechnungsprüfungsausschuss zur Kenntnis gegeben.

Das Büro des Oberbürgermeisters koordiniert hierbei diese Berichterstattung.

Um eine entsprechende Transparenz für die Bürgerinnen und Bürger dieser Stadt zu erreichen, werden alle Sponsoring-Maßnahmen, die einen Wert von 1.000 €/Jahr überschreiten, im Internet veröffentlicht.

Entsprechende Übersichten sind unter "Downloads / Links" zu finden.

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