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Heimaufsicht

Die Beratungs- und Prüfbehörde nach dem Wohn- und Teilhabegesetz (WTG) überprüft regelmäßig Wohn- und Betreuungsangebote. Die Berichte werden hier veröffentlicht.

Die Beratungs- und Prüfbehörde nach dem WTG (Heimaufsicht) hat Einrichtungen mit umfassendem Leistungsangebot, anbieterverantwortete Wohngemeinschaften und Gasteinrichtungen in regelmäßigen Abständen zur Qualitätssicherung zu überprüfen. Damit sich Nutzer und Angehörige über die Arbeit und Rahmenbedingungen der Anbieter informieren können, werden die wesentlichen Ergebnisse der Regelprüfungen veröffentlicht. Die Anbieter können die Ergebnisberichte um eine Selbstdarstellung ergänzen. Rechtsgrundlage für die Prüfungen und die Veröffentlichung ist § 14 WTG, das Verfahren zur Veröffentlichung wird in den §§ 4 und 5 der Durchführungsverordnung zum WTG beschrieben.

Zu jeder Prüfung erstellt die WTG-Behörde neben dem Ergebnisbericht auch einen Prüfbericht. Der aktuelle Prüfbericht muss in der jeweiligen Einrichtung an gut sichtbarer Stelle aushängen oder ausliegen. Alle gegenwärtigen oder künftigen NutzerInnen oder von ihnen beauftragte Personen haben das Recht

  • die Prüfberichte über Regelprüfungen der letzten drei Jahre einzusehen (§ 6 Abs. 1 Ziffer 3 WTG) und
  • auf Wunsch den aktuellen Prüfbericht als Kopie zu erhalten (§ 6 Abs. 1 Ziffer 4 WTG).

Nachfolgend finden Sie eine nach Angebotsformen gegliederte Übersicht der zu überprüfenden Einrichtungen und Angebote.

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