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Wahlhelfende

Zur Durchführung von Wahlen benötigen wir immer die Unterstützung von freiwilligen Wahlhelferinnen und Wahlhelfern. Wer mitmachen darf, was zu tun ist und was Sie für dieses Ehrenamt bekommen erfahren Sie hier:

Wahlhelferin oder Wahlhelfer in einem Wahllokal oder Briefwahlbezirk kann jede Person werden, die zur jeweiligen Wahl wahlberechtigt ist.

Die Voraussetzungen zum Alter und zur Staatsangehörigkeit im Einzelnen:

Bei Kommunalwahlen: Deutsche und EU-Angehörige ab 16 Jahren
Bei Europawahlen: Deutsche und EU-Angehörige ab 16 Jahren
Bei Bundes- und Landtagswahlen: Deutsche ab 18 Jahren

Carolin Paskuda

Jessica Lüttig