Wahlhelfende
Zur Durchführung von Wahlen benötigen wir immer die Unterstützung von freiwilligen Wahlhelferinnen und Wahlhelfern. Wer mitmachen darf, was zu tun ist und was Sie für dieses Ehrenamt bekommen erfahren Sie hier:
Wahlhelferin oder Wahlhelfer in einem Wahllokal oder Briefwahlbezirk kann jede Person werden, die zur jeweiligen Wahl wahlberechtigt ist.
Die Voraussetzungen zum Alter und zur Staatsangehörigkeit im Einzelnen:
Bei Kommunalwahlen: Deutsche und EU-Angehörige ab 16 Jahren
Bei Europawahlen: Deutsche und EU-Angehörige ab 16 Jahren
Bei Bundes- und Landtagswahlen: Deutsche ab 18 Jahren
Carolin Paskuda
Anschrift
Rathaus
Ernst-Wilczok-Platz 1
46236 Bottrop
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ÖPNV-Verbindung (Öffnet in einem neuen Tab)
Hinweise zur Erreichbarkeit
ZOB Berliner PlatzKontakt
Tel.: 02041 703493
E-Mail-Adresse: carolin.paskudabottropde
Raum 005
Jessica Lüttig
Anschrift
Rathaus
Ernst-Wilczok-Platz 1
46236 Bottrop
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ÖPNV-Verbindung (Öffnet in einem neuen Tab)
Hinweise zur Erreichbarkeit
ZOB Berliner PlatzKontakt
Tel.: 02041 703359
E-Mail-Adresse: jessica.luettigbottropde
Raum 005