Das Schiedsamt
Gutes Urteilsvermögen, Lebenserfahrung, Gerechtigkeitssinn, Geduld und die Bereitschaft, bei Streitigkeiten zu schlichten, prägen das Wesen des Schiedsamtes. Bei dem Ehrenamt steht das Motto „Sich vertragen, statt klagen“ im Mittelpunkt, sodass in bestimmten Strafsachen und bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten wie Nachbarschaftsstreitigkeiten das Problem nach Möglichkeit außergerichtlich geklärt werden soll. Delikte bei denen die Schiedsleute eingreifen können, sind zum Beispiel Beleidigungen, Nachbarschaftsstreitigkeiten, aber auch Bedrohungen oder Sachbeschädigungen. Schiedsleute sollen zwischen 25 und 75 Jahren alt, von ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten geeignet sein sowie im Schiedsamtsbezirk wohnen.
Die Schiedspersonen werden vom Rat der Stadt für fünf Jahre gewählt.
Interessenten für dieses Ehrenamt können sich beim Fachbereich Recht und Ordnung melden.
Lea Skarnikat
Anschrift
Verwaltungsgebäude Böckenhoffstraße
Böckenhoffstr. 40
46236 Bottrop
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Kontakt
Tel.: 02041 703257
Fax: 02041 703940
E-Mail-Adresse: versicherungbottropde
Raum 5