Ehrenamtliche Vormundschaften für Kinder und Jugendliche
Wenn Eltern die elterliche Sorge für ein Kind nicht mehr wahrnehmen können oder dürfen, wird ein Vormund bestellt, der anstelle der Eltern alle wichtigen Entscheidungen für das Kind trifft. Das Gericht ordnet die Vormundschaft aber auch dann an, wenn die Eltern eines Kindes – etwa bei einem Findelkind oder einer anonymen Geburt – nicht feststellbar sind.