Fahrdienst für Menschen mit Behinderung
In Bottrop gibt es einen Fahrdienst für Menschen mit Handicap. Dafür müssen die Menschen in ihrem Ausweis das Kurzwort aG für außergewöhnlich Gehbehindert eingetragen haben. Oder die Menschen sind auf einen Rollstuhl angewiesen. Dafür ist eine ärztliche Bescheinigung erforderlich.
Mit dem Ausweis dürfen die Menschen den Fahrdienst in Bottrop und in einem Umkreis von 10 Kilometern ab der Stadtgrenze nutzen. Sie können bis zu 40 Kilometer pro Monat und damit 240 Kilometer pro Halbjahr fahren. Der Betrag für zusätzliche Kilometer muss selbst bezahlt werden.
Für jede Fahrt muss man dem Fahrdienst direkt 3,70 Euro bezahlen. Dafür erhält man entsprechende Bons. Der Fahrdienst erklärt den genauen Ablauf. In besonderen schwierigen Umständen kann das Sozialamt einen Teil derKosten erstatten.
Anträge für den Fahrdienst erhalten Sie beim Sozialamt. Bitte vereinbaren Sie Termine telefonisch im Voraus.
Sollten Sie Fragen hinsichtlich des Fahrbetriebes haben, wenden Sie sich bitte ebenfalls direkt an den Betreiber.
Härtefallregelung
Jeder Berechtigte, der Leistungen nach den Sozialgesetzbüchern II oder XII, kann halbjährlich einen Erstattungsantrag an das Sozialamt (50/1) stellen, soweit der derzeit zumutbare Eigenanteil von 12,30 EUR pro Monat überschritten wird.
Kontakt
Deutsches Rotes Kreuz
Ulrike Emrich
Anschrift
Siemensstr. 32
4623 Bottrop
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Kontakt
Tel.: 02041 7373117
E-Mail-Adresse: bfdkv-bottrop.drkde