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Fahrdienst für Menschen mit Behinderung

In Bottrop gibt es einen Fahrdienst für Menschen mit Handicap. Dafür müssen die Menschen in ihrem Ausweis das Kurzwort aG für außergewöhnlich Gehbehindert eingetragen haben. Oder die Menschen sind auf einen Rollstuhl angewiesen. Dafür ist eine ärztliche Bescheinigung erforderlich.

Mit dem Ausweis dürfen die Menschen den Fahrdienst  in Bottrop und in einem Umkreis von 10 Kilometern ab der Stadtgrenze nutzen. Sie können bis zu 40 Kilometer pro Monat und damit 240 Kilometer pro Halbjahr fahren. Der Betrag für zusätzliche Kilometer muss selbst bezahlt werden.

Anträge für den Fahrdienst erhalten Sie beim Sozialamt. Bitte vereinbaren Sie Termine telefonisch im Voraus.

Sollten Sie Fragen hinsichtlich des Fahrbetriebes haben, wenden Sie sich bitte ebenfalls direkt an den Betreiber.

Kontakt

Deutsches Rotes Kreuz

Bottrop Service gGmbH

Annegret Schwarz

Ansprechpartnerin für den Fahrdienst

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