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Fahrdienst für Menschen mit Behinderung der Stadt Bottrop

Mobilitätseingeschränkte Bottroper BürgerInnen haben die Möglichkeit, den Fahrdienst für Menschen mit Behinderung in Anspruch zu nehmen. Voraussetzung ist, dass sie das Merkzeichen "aG" (außergewöhnlich Gehbehindert) im Schwerbehindertenausweis eingetragen haben oder auf einen Rollstuhl angewiesen sind (ärztliche Bescheinigung).

Der Ausweis berechtigt dazu, den Fahrdienst im Gebiet der Stadt Bottrop sowie 10 km im Umkreis ab der Stadtgrenze zu nutzen. Sie können bis zu 40 km pro Monat (= 240 km pro Halbjahr) fahren. Sollte diese Begrenzung überschritten werden, wäre der sich daraus ergebende Differenzbetrag von Ihnen zu bezahlen.

Jeder Fahrgast hat für jede Fahrt direkt an den Fahrdienst 3,70 EUR zu bezahlen. Dazu werden von dem Betreiber des Fahrdienstes entsprechende Bons ausgegeben. Über die genaue Abwicklung informieren Sie sich bitte dort. In besonderen Härtefällen ist eine teilweise Erstattung dieser Eigenanteile durch das Sozialamt der Stadt Bottrop möglich.

Anträge sind im Sozialamt erhältlich. Termine nach telefonischer Rücksprache.

Sollten Sie Fragen hinsichtlich des Fahrbetriebes haben, wenden Sie sich bitte ebenfalls direkt an den Betreiber.

Kontakt

Deutsches Rotes Kreuz

Bottrop Service gGmbH

Ulrike Emrich

Ansprechpartnerin für den Fahrdienst

Härtefallregelung

Jeder Berechtigte, der Leistungen nach den Sozialgesetzbüchern II oder XII, kann halbjährlich einen Erstattungsantrag an das Sozialamt (50/1) stellen, soweit der derzeit zumutbare Eigenanteil von 12,30 EUR pro Monat überschritten wird.

Kontakt bei der Stadt Bottrop

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