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Mehr Anträge auf Hilfe zur Pflege

Steigende Fallzahlen und komplexere Antragsprüfungen

In Bottrop gibt es aktuell 1.440 Pflegeplätze in vollstationären Pflegeheimen und Wohngruppen für Menschen mit Demenz. Jeder Bewohner dieser Einrichtungen, der die anfallenden Kosten nicht selbst tragen kann, hat die Möglichkeit, einen Antrag beim Sozialamt zu stellen. Aufgrund der in den letzten Jahren deutlich gestiegenen Heimkosten stellen mittlerweile 80–90 % aller Heimbewohnenden einen Antrag auf Hilfe zur Pflege. Dies hat zur Folge, dass sich die Zahl der zu bearbeitenden Anträge in dem Sachgebiet in den letzten vier Jahren verdoppelt hat.

Nur ein kleiner Teil kann sich das dauerhaft aus eigener finanzieller Kraft leisten

Der Eigenanteil für einen stationären Heimaufenthalt liegt aktuell bei ca. 3.500 EUR monatlich pro Bewohner. „Nur ein kleiner Teil kann sich das dauerhaft aus eigener finanzieller Kraft leisten“, erläutert Sozialdezernentin Karen Alexius-Eifert. 

Zunehmend stellen daher auch Menschen einen Antrag, die vor dem Heimaufenthalt keine Sozialleistungen bezogen haben und deren Einkommens- und Vermögensverhältnisse entsprechend komplex sind. Für die Prüfung eines Antrags ist eine umfassende Betrachtung der finanziellen Situation bis zu zehn Jahre rückwirkend erforderlich. Die gestiegene Komplexität der Einzelfälle führt dazu, dass die Bearbeitung deutlich umfangreicher geworden ist. Eine vollumfängliche Prüfung ist jedoch unerlässlich, damit der gesetzliche Auftrag einer rechtmäßigen Leistungsgewährung erfüllt wird und keine Steuergelder zu Unrecht ausgezahlt werden.

Wir bewilligen eine Sozialleistung und dementsprechend müssen wir auch prüfen

„Wir bewilligen eine Sozialleistung und dementsprechend müssen wir auch prüfen“, betont Sozialamtsleiter Sascha Borowiak. Daher ist es notwendig, insbesondere bei Vermögensfällen eine Vielzahl von Unterlagen anzufordern. „Es sind sehr intensive Kontakte nötig und das verzögert das Antragswesen“, erläutert Julia Heine, Abteilungsleiterin im Sozialamt und zuständig für das Sachgebiet „Hilfe zur Pflege“. Häufig würden Unterlagen nur verzögert oder unvollständig eingereicht. „Das Thema wird meist nicht präventiv angegangen“, so Alexius-Eifert. Eine frühzeitige Beratung wird daher empfohlen. Unterstützung bietet die Senioren- und Pflegeberatung des Sozialamtes. Grundsätzlich haben die Antragstellenden eine Mitwirkungspflicht. „Wir versuchen alles Mögliche zu tun, die Anträge so schnell wie möglich zu bewilligen, dafür benötigen wir die Unterlagen“, so Borowiak.

Zusätzlich hat sich die durchschnittliche Aufenthaltsdauer in Pflegeheimen auf etwa 25 Monate verkürzt. Dadurch werden pro Heimplatz häufiger neue Anträge gestellt. Eine bundesweite Studie aus dem Jahr 2024 zeigt zudem, dass rund 30 Prozent der Heimbewohnenden innerhalb des ersten Jahres versterben. „Es kann vorkommen, dass ein Platz noch nicht bewilligt ist und schon wieder neu vergeben ist“, erläutert Borowiak.

„Die Anträge, die eingegangen sind, werden zunächst vorgesichtet. Im besten Fall wenn, alle Unterlagen vorliegen, werden Anträge innerhalb von vier Monaten bewilligt. Ansonsten kann es sechs oder mehrere Monate dauern. Aktuell bearbeiten die Mitarbeitenden die Anträge von Januar“, erklärt Julia Heine. „Die rechtliche Prüfung ist sehr komplex“, ergänzt Sozialdezernentin Karen Alexius-Eifert. Wodurch auch die Einarbeitung in das Aufgabenfeld besonders aufwendig ist. Aufgrund des demographischen Wandels kam es im Sachgebiet zu vielen Neueinstellungen. Um die Übergangsphase zu unterstützen, haben mehrere Mitarbeitende aus anderen Sachgebieten innerhalb des Sozialamtes neben ihrer regulären Tätigkeit über einen längeren Zeitraum mitgeholfen, Rückstände abzubauen bzw. keine weiteren entstehen zu lassen. 

Wir möchten transparent sein und erklären wie die Situation ist

„Wir möchten transparent sein und erklären wie die Situation ist“, so Alexius-Eifert. Dauerhaft werden Praktikantinnen und Praktikanten und Auszubildene zur Unterstützung bei einfachen Tätigkeiten eingesetzt. Weiterhin wurden die Aufgaben im Sachgebiet neuorganisiert, damit sich das verbliebene erfahrene Personal auf die inhaltliche Prüfung der Anträge konzentrieren kann. Die Bewilligung der Leistungen zur Vermeidung von Heimplatzkündigungen wurde im Sinne der Betroffenen bzw. Heimbetreibenden priorisiert. „Wir sind immer im guten Austausch mit den Einrichtungen und bestrebt Lösungen zu finden, um Fälle wie in anderen Kommunen, wo Einrichtungen Insolvenz anmelden mussten zu vermeiden“, betont Sozialdezernentin Karen Alexius-Eifert. „Insolvenzen von Pflegeeinrichtungen aufgrund von nicht gezahlten Heimkosten sind ein bekanntes Thema aus der Presse. Dieses Szenario droht jedoch aktuell in Bottrop nicht“, so Alexius-Eifert.

Es ist eine sehr bis fast ganz kommunale finanzielle Leistung

Mit Blick auf die Zukunft sind zwei neue Pflegeheime in Kirchhellen und im Stadtteil Boy geplant. „Wir benötigen mehr Pflegeplätze, gleichzeitig wird dadurch aber auch die Zahl der Anträge weiter steigen“, erklärt Sascha Borowiak. Derzeit belaufen sich die Ausgaben der Stadt für die Hilfe zur Pflege auf rund 7,5 Millionen Euro mit steigender Tendenz. „Es ist eine sehr bis fast ganz kommunale finanzielle Leistung“, erklärt Sozialdezernentin Karen Alexius-Eifert.

Informationen zur Senioren- und Pflegeberatung