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Wer bekommt Leistungen?

Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene

Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket bekommen Kinder, sowie Jugendliche und junge Erwachsene, die eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen, keine Ausbildungsvergütung erhalten und

  • Leistungen nach dem SGB II (Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld) beziehen oder
  • Leistungen nach dem SGB XII (Grundsicherung/Sozialhilfe) beziehen oder
  • Bezieher von Wohngeld (WoGG) in Kombination mit Kindergeld sind oder
  • Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz (BKGG) erhalten oder
  • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) beziehen.

Wenn keine der o.g. Leistungen bezogen wird, kann im Einzelfall trotzdem ein Anspruch bestehen, wenn der Bedarf an Bildung und Teilhabe nicht vollständig aus eigenen finanziellen Mitteln gedeckt werden kann.

Im Bereich „Teilhabe“ liegt die Altersgrenze bei 18 Jahren. 

Alle weiteren Leistungen können bis zum 25. Lebensjahr gefördert werden (Ausnahmen dazu gibt es im SGB XII und im AsylbLG).

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