Wo können Leistungen beantragt werden?
Anlaufstellen für Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket
- Allgemeine Antragsstellen
- Gemeinsames Mittagessen
- Kostenübernahme für das Schokoticket
- Geld für den Schulbedarf
Allgemeine Antragsstellen
Die Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket können bei der Stelle beantragt werden, die für den Antragssteller zuständig ist.
Antragsstellen sind:
- Jobcenter Bottrop für Anspruchsberechtigte nach dem SGB II (Grundsicherung für Arbeitssuchende)
- Sozialamt und Jugendamt der Stadt Bottrop für Anspruchsberechtigte nach dem SGB XII
- Bürgerbüro/Wohngeldstelle der Stadt Bottrop für Empfänger von Wohngeld (WoGG) und Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz (BKGG)
- Sozialamt – Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
Gemeinsames Mittagessen
Die Übernahme der Kosten wird unter Vorlage des jeweiligen Leistungsbescheides im Fachbereich Jugend und Schule (FB 51) der Stadt Bottrop beantragt.
Kindergärten
Thomas Heils
Anschrift
Verwaltungsgebäude Prosperstraße
Prosperstr. 71/1
46236 Bottrop
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ÖPNV-Verbindung
Kontakt
Tel.: 02041 703615
Fax: 02041 7053615
E-Mail-Adresse: thomas.heilsbottropde
Raum 222
Sybille Behr
Anschrift
Verwaltungsgebäude Prosperstraße
Prosperstr. 71/1
46236 Bottrop
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ÖPNV-Verbindung
Kontakt
Tel.: 02041 703169
Fax: 02041 7053169
E-Mail-Adresse: sybille.behrbottropde
Raum 219
Grundschulen
Weiterführende Schulen
Karin Faets
Anschrift
Verwaltungsgebäude Prosperstraße
Prosperstr. 71/1
46236 Bottrop
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ÖPNV-Verbindung
Kontakt
Tel.: 02041 703783
E-Mail-Adresse: karin.faetsbottropde
Raum 209a
Auswärtige Kitas und Schulen
Besucht das Kind eine Kita oder Schule außerhalb Bottrops. Ist das Sozialamt der Ansprechpartner.
Kostenübernahme für das Schokoticket
Die Übernahme der Kosten kann im Sozialamt beantragt werden.
Bildung und Teilhabe
Anschrift
Verwaltungsgebäude Berliner Platz
Berliner Platz 7
46236 Bottrop
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ÖPNV-Verbindung
Kontakt
Tel.: 02041 704507
E-Mail-Adresse: BildungundTeilhabebottropde
Erreichbarkeit
Mo, Mi, Fr | 08.30 - 12.30 Uhr |
und nach Vereinbarung |
Bitte beachten Sie die wichtige aktuelle Information zur Erreichbarkeit während der Corona-Pandemie auf der Startseite des Sozialamtes!
Geld für den Schulbedarf
Leistungsberechtigte nach dem SGB II, SGB XII und Asylbewerberleistungsgesetz erhalten die Geldleistung automatisch mit den laufenden Leistungen zum jeweiligen Halbjahr.
Wichtig
Für Kinder ab dem 16. Lebensjahr sollte der Behörde eine aktuelle Schulbescheinigung vorgelegt werden.