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Wo können Leistungen beantragt werden?

Anlaufstellen für Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket

Allgemeine Antragsstellen

Die Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket können bei der Stelle beantragt werden, die für den Antragssteller zuständig ist.

Antragsstellen sind:

Gemeinsames Mittagessen

Die Übernahme der Kosten wird unter Vorlage des jeweiligen Leistungsbescheides im Fachbereich Schule und Kindertagesbetreuung (40/2) der Stadt Bottrop beantragt.

OGS, KiTa, BuT

Thomas Heils

Ulrike Ilperfund

Ketmanee Willam

Björn Borowicz

Jacklyn Schneider

Karin Faets


Weiterführende Schulen

Birgit Funke


Auswärtige Kitas und Schulen

Besucht das Kind eine Kita oder Schule außerhalb Bottrops, ist das Sozialamt der Ansprechpartner.

Sozialamt

Erreichbarkeit

Mo, Mi, Fr 08.30 - 12.30 Uhr
und nach Vereinbarung  

Kostenübernahme für das Schokoticket

Die Übernahme der Kosten kann im Sozialamt beantragt werden.

Geld für den Schulbedarf

Leistungsberechtigte nach dem SGB II, SGB XII und Asylbewerberleistungsgesetz erhalten die Geldleistung automatisch mit den laufenden Leistungen zum jeweiligen Halbjahr.

Wichtig

Für Kinder ab dem 16. Lebensjahr sollte der Behörde eine aktuelle Schulbescheinigung vorgelegt werden.

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