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Kommunale Konferenz Alter und Pflege

Die Kommunale Konferenz Alter und Pflege (Pflegekonferenz) ist durch das Alten- und Pflegegesetz NRW (APG NRW) geregelt und stellt eine kommunale Pflichtaufgabe dar. Die Pflegekonferenz wirkt bei der Sicherung und Weiterentwicklung der örtlichen pflegerischen Infrastruktur mit.

Die Pflegekonferenz tagt in der Regel zweimal im Jahr. Bei der Sitzung in der zweiten Tageshälfte werden die Ergebnisse der Kommunalen Pflegeplanung sowie der verbindlichen Bedarfsplanung vorgestellt und beraten. Die verbindliche Bedarfsplanung legt fest, ob die vorhandenen Angebote ausreichend, oder perspektivisch zusätzliche Kapazitäten notwendig sind. Die Planungen werden jährlich überprüft und fortgeschrieben.

Die Sitzungen der Pflegekonferenz sind öffentlich. Eine Teilnahme als zuhörender Gast steht daher auch interessierten Bürgerinnen und Bürgern offen. Eine Anmeldung ist nicht notwendig. Informationen zu den Sitzungen finden Sie über den beigefügten Link.

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