Pflegeplanung
Die Kommunale Pflegeplanung der Stadt Bottrop ist eine gesetzlich verankerte Pflichtaufgabe gemäß § 7 des Alten- und Pflegegesetzes Nordrhein-Westfalen (APG NRW). Sie verfolgt das Ziel, die pflegerische Infrastruktur im Stadtgebiet Bottrop bedarfsgerecht, nachhaltig und zukunftsorientiert weiterzuentwickeln.
Die Kommunale Pflegeplanung der Stadt Bottrop ist eine gesetzlich verankerte Pflichtaufgabe gemäß § 7 des Alten- und Pflegegesetzes Nordrhein-Westfalen (APG NRW). Sie verfolgt das Ziel, die pflegerische Infrastruktur im Stadtgebiet Bottrop bedarfsgerecht, nachhaltig und zukunftsorientiert weiterzuentwickeln.
Ein wesentliches Steuerungsinstrument der Kommunalen Pflegeplanung ist die verbindliche Bedarfsplanung, von welcher die Stadt Bottrop nach einem Ratsbeschluss seit mehreren Jahren Gebrauch macht. Die verbindliche Bedarfsplanung dient der Überprüfung, ob das Angebot an Pflegeplätzen in den Bereichen der vollstationären Dauerpflege, der Kurzzeitpflege sowie der Tagespflege mittel- und langfristig ausreichend oder weiterzuentwickeln ist. Die zugrunde liegenden Prognosen erstrecken sich nach dem APG NRW auf einen Zeitraum von drei Jahren nach Beschlussfassung.
Die Ergebnisse der Kommunalen Pflegeplanung werden in den relevanten politischen Gremien beraten und durch den Rat der Stadt Bottrop beschlossen. Mit dem Ratsbeschluss erlangen die Feststellungen Verbindlichkeit und bilden eine zentrale Grundlage für die bedarfsgerechte Weiterentwicklung der Pflegeangebote in Bottrop.
Die kommunale Pflegeplanung wird jährlich fortgeschrieben. In diesem Zuge werden die getroffenen Prognosen anhand aktueller Daten und fachlicher Einschätzungen der Pflegeanbietenden überprüft und bei Bedarf angepasst. Die Pflegeplanung 2026 einschließlich der verbindlichen Bedarfsplanung bis 2029 wird ab Oktober dieses Jahres vorgestellt.