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Interessenbekundungsverfahren PV-Anlagen an der Wilhelm-Tell-Straße

Interessenbekundungsverfahren zur Bereitstellung von Flächen für die Planung, Errichtung, Finanzierung und den Betrieb einer Freiflächen-PV-Anlage und/oder Agri-PV-Anlage an der Wilhelm-Tell-Straße

1. Anlass und Ziele

Die Stadt Bottrop fördert den Ausbau der erneuerbaren Energien und leistet damit einen Beitrag zu einer nachhaltigen Energieversorgung und zum Klimaschutz. Im Rahmen einer Potenzialanalyse wurde eine Fläche an der Wilhelm-Tell-Straße im Stadtbezirk Bottrop-Mitte (Stadtteil Bottrop-Eigen), unweit der BAB 2, als geeignet für eine Freiflächen-PV-Anlage identifiziert. Aufgrund mehrerer Anfragen potenzieller Investoren führt die Stadt ein Auswahlverfahren zur Bestimmung eines geeigneten Projektpartners durch. 

Die Stadt verfolgt insbesondere folgende Ziele:

  • Ausbau erneuerbarer Energien und Beitrag zum Klimaschutz,
  • wirtschaftlich tragfähige und langfristige Nutzung der Flächen,
  • Berücksichtigung landwirtschaftlicher Belange,
  • transparente und faire Einbindung privater Flächeneigentümer. 

2. Verfahrensgegenstand und Flächen

Gegenstand des Verfahrens ist die Überlassung von Flächen zur Planung, Errichtung, Finanzierung und zum Betrieb von Freiflächen-Photovoltaikanlagen (FFPV) und/oder Agri-Photovoltaikanlagen (Agri-PV). Eine Kombination beider Anlagenarten innerhalb des Projektgebietes ist zulässig und ausdrücklich erwünscht.

  • Gesamtfläche: 7,7709 ha, Gemarkung Bottrop, Flur 156;
  • davon städtisches Eigentum: Flurstück 252 mit 6,2603 ha;  
  • davon privates Eigentum: Flurstück 251 mit 1,5106 ha.

Beide Flächen werden derzeit landwirtschaftlich genutzt. Die Erschließung ist über die direkt angrenzende öffentliche Wilhelm-Tell-Straße gesichert. Unmittelbar angrenzend betreibt der private Eigentümer, der seine Fläche in das Vorhaben einbringt, eine Gärtnerei. Zwischen der Stadt und dem privaten Eigentümer wird eine Kooperationsvereinbarung zur Einbeziehung der Privatfläche in das Plangebiet geschlossen. Ein Lageplan ist als Anlage 1 beigefügt. 

3. Rechtscharakter des Verfahrens

Es handelt sich um ein unverbindliches, freibleibendes Interessenbekundungsverfahren in Form eines einstufigen Investorenauswahlverfahrens über die Verpachtung kommunaler und privater Grundstücksflächen. Ein Beschaffungsvorgang liegt nicht vor; das Verfahren ist daher kein Vergabeverfahren im Sinne des GWB-Vergaberechts, der VgV oder der UVgO. Nachprüfungsverfahren nach §§ 155 ff. GWB finden nicht statt. Aus der Abgabe einer Teilnahmeerklärung oder eines Angebotes lassen sich keine Ansprüche gegen die Stadt Bottrop herleiten, insbesondere nicht auf Berücksichtigung im Verfahren, auf Abschluss eines Vertrages oder auf Durchführung bzw. einen bestimmten Ausgang der Bauleitplanverfahren. Ein Anspruch auf Aufstellung von Bauleitplänen besteht nicht und kann auch durch Vertrag nicht begründet werden (§ 1 Abs. 3 S. 2 BauGB). 

Die Stadt behält sich ausdrücklich vor, das Verfahren jederzeit anzupassen oder aufzuheben, Gespräche oder Verhandlungen mit einzelnen Interessenten unter Wahrung der Gleichbehandlung zu führen sowie keinen Projektpartner auszuwählen. Etwaige Änderungen der Verfahrensbedingungen werden allen Teilnehmern in gleicher Weise mitgeteilt.

4. Planungsrechtliche Ausgangslage

Ein Teil der Fläche liegt innerhalb eines 200-m-Korridors entlang der BAB 2 und wäre als privilegiertes Vorhaben nach § 35 Abs. 1 Nr. 8 lit. b BauGB genehmigungsfähig. Für den überwiegenden, außerhalb des privilegierten Bereichs liegenden Teil sind erforderlich:

  • die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 3.13/3 „Freiflächen-PV-Anlage Wilhelm-Tell-Straße“ sowie die Änderung des Flächennutzungsplans für den Planbereich des Vorhabens.

Beide Verfahren wurden bereits eingeleitet. Das Planungsrisiko trägt der Investor; die planerische Abwägung der Stadt bleibt unberührt. 

5. Erwartungen an den Investor

Der ausgewählte Investor hat auf eigene Kosten zu erbringen bzw. sicherzustellen:

  • Erarbeitung der erforderlichen Planunterlagen (Bebauungsplan und Änderung des Flächennutzungsplans einschließlich Begründungen) in Abstimmung mit der Stadt,
  • Erarbeitung der erforderlichen Fachgutachten in Abstimmung mit der Stadt (z. B. Artenschutzprüfung, Landschaftspflegerischer Begleitplan, Umweltbericht),
  • Umsetzung der naturschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen; soweit diese nicht innerhalb der angebotenen Grundstücke umsetzbar sind, Bereitstellung geeigneter externer Flächen für den Restausgleich,
  • Projektentwicklung und Koordination aller erforderlichen Genehmigungen,  
  • Präsentation des Vorhabens vor einem verwaltungsinternen Gremium.

Die Einzelheiten werden in einem städtebaulichen Vertrag nach § 11 BauGB sowie im Pachtvertrag 
geregelt. 

6. Teilnahmeberechtigung

Teilnahmeberechtigt sind natürliche und juristische Personen sowie Bewerbergemeinschaften aus mehreren natürlichen und/oder juristischen Personen. Bewerbergemeinschaften haben mit der Teilnahmeerklärung ein von allen Mitgliedern unterzeichnetes Verzeichnis ihrer Mitglieder vorzulegen, einen bevollmächtigten Vertreter für die Kommunikation mit der Stadt und den Vertragsschluss zu benennen und zu erklären, dass alle Mitglieder gesamtschuldnerisch haften. Mehrfachbeteiligungen (als Einzelbewerber und zugleich Mitglied einer Bewerbergemeinschaft) sind unzulässig und führen zum Ausschluss aller betroffenen Bewerbungen. 

7. Verfahrensablauf und Fristen

Termine Verfahrensschritte
12.08.2026 Öffentliche Bekanntmachung 
12.09.2026 Frist zur Abgabe der Teilnahmeerklärung und zur Einreichung schriftlicher 
Rückfragen
26.09.2026 Schriftliche Beantwortung der eingegangenen Rückfragen, anonymisierte 
Bereitstellung aller Antworten an sämtliche Teilnehmer 
26.10.2026 Frist zur Einreichung der Angebote
09.11.2026 Treffen des Auswahlgremiums zur Vorbereitung eines Vergabevorschlags für die 
politischen Gremien 
Januar / Februar
2027

Vorberatung im Ausschuss für Stadtplanung- und Umweltschutz

Entscheidung im Wirtschaftsförderungs- und Grundstücksausschuss 

Bindefrist: Die Bieter halten sich bis zum 26.02.2027 an ihre Angebote gebunden. Nach der Entscheidung des zuständigen Ausschusses werden die nicht berücksichtigten Bieter über den Namen des für den Zuschlag vorgesehenen Bieters und den Grund der Nichtberücksichtigung ihres Angebotes unterrichtet. 

8. Form und Einreichung der Unterlagen

Die formlose Teilnahmeerklärung nebst Anerkennung der Verfahrensbedingungen dieser Bekanntmachung und die Einreichung schriftlicher Rückfragen hat bis zum 12.09.2026 zu erfolgen. Diese Unterlagen sind in elektronischer Form als PDF an bauleitplanungbottropde zu übermitteln.

Einzureichende Angebote (Angebotsfrist 26.10.2026) sind schriftlich in einem verschlossenen Umschlag mit der Kennzeichnung „Nicht öffnen – Interessenbekundungsverfahren Freiflächen-PV Wilhelm-Tell-Straße“ einzureichen bei: Stadt Bottrop, Stadtplanungsamt (61), Luise-Hensel-Straße 1, 46236 Bottrop. Alternativ ist die elektronische Einreichung als PDF an bauleitplanungbottropde zulässig. Maßgeblich ist jeweils der Eingang bei der Stadt. Die Verfahrenssprache ist Deutsch. Verspätet eingegangene Angebote werden nicht berücksichtigt.

Die eingereichten Unterlagen werden vertraulich behandelt; Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse werden gewahrt. Eine Rückgabe der Unterlagen erfolgt nicht; Kosten der Teilnahme werden nicht erstattet. 

9. Einzureichende Unterlagen

Mit dem Angebot sind zwingend einzureichen; fehlende Unterlagen führen zum Ausschluss vom Verfahren:

  • zeichnerische Darstellung der Konzeption der Freiflächen-PV-Anlage und/oder Agri-PV-Anlage auf den zur Verfügung stehenden Flächen,
  • Erläuterungsbericht zur Umsetzung des Vorhabens mit Zeitschiene,
  • Erklärung zur Durchführung der erforderlichen Bauleitplanverfahren in Abstimmung mit der Stadt  Bottrop,
  • Erklärung, dass Projektentwicklung und Koordination erforderlicher Genehmigungen durch den Investor geleistet werden, 
  • Erklärung der Bereitschaft zur Präsentation des Vorhabens vor einem verwaltungsinternen Gremium
  • Mitteilung über eigenständig realisierte Referenzvorhaben (Angabe von Standort, Leistung, Inbetriebnahmejahr, Projektrolle),
  • Angebot zu den wirtschaftlichen Konditionen gemäß Ziffer 10 (Pachtzins, Erlösbeteiligung, Zahlungsbeginn, Reservierungsentschädigung, Zuwendung nach § 6 EEG, Vertragslaufzeit),
  • bei Bewerbergemeinschaften: Unterlagen nach Ziffer 6. 

10. Auswahlkriterien und Gewichtung

Die Bewertung erfolgt nach einem Punktesystem mit einer Gesamtpunktzahl von 100. Innerhalb der 
Kriterien gilt die nachfolgende Untergewichtung.

Kriterium Punkte Bemerkung
1. Pachtzins / wirtschaftlichstes 
Angebot 
45
Höhe des angebotenen Pachtzinses 20 Lineare Interpolation zwischen den 
Angeboten
Prozentuale Beteiligung der Stadt am 
Nettostromerlös 
5
Zuwendungen an die Kommune gem. § 
6 EEG 
5 Bis 0,2 ct/kWh
Beginn der Pachtzahlung 5
Vertragslaufzeit  5
Entschädigung für Reservierung der 
Fläche bis zur Inbetriebnahme 
5
2. Referenzen  15 Eigenständig realisierte Vorhaben, je 
mehr Vorhaben, desto mehr Punkte 
3. Anteil Agri-PV an der Gesamtfläche 10 Je höher der Agri-PV Anteil, desto 
höher die Punktzahl 
4. Projekt- und Nutzungskonzept  30
Technische Umsetzbarkeit  5
Netzanbindung  5
Flächenintegration / Infrastruktur  5
Umwelt- und Naturschutz  5
Betreiberkonzept  5
Zeitplanung 5
Gesamt 100

11. Auswahlverfahren

Eine Vorprüfung der eingereichten Unterlagen auf Vollständigkeit und Erfüllung der Teilnahmevoraussetzungen erfolgt durch interne Vertreterinnen und Vertreter der Stadt aus den Bereichen Stadtplanung, Immobilienwirtschaft sowie Umwelt und Grün.

Die abschließende Prüfung und Wertung der Angebote anhand der Kriterien nach Ziffer 10 erfolgt durch ein Auswahlgremium, das mit einfacher Mehrheit eine Entscheidungsempfehlung für die Beratung und Beschlussfassung in den politischen Gremien erarbeitet. Die Wertung wird schriftlich dokumentiert. Dem Auswahlgremium gehören an:

  • Vorsitzender des Ausschusses für Stadtplanung und Umweltschutz,
  • Vorsitzender des Wirtschaftsförderungs- und Grundstücksausschusses,  
  • Bezirksbürgermeisterin Bottrop-Mitte,
  • Technischer Beigeordneter der Stadt Bottrop,
  • Leitung des Stadtplanungsamtes,
  • Abteilungsleitung des Fachbereichs Immobilienwirtschaft (65/1).

Mit beratender Stimme unterstützen die Leitung des Fachbereichs Umwelt und Grün sowie die Leitung des Teams Klimastadt im Fachbereich Stadterneuerung.

Die Entscheidung über den Zuschlag obliegt dem Wirtschaftsförderungs- und Grundstücksausschuss des Rates nach Vorberatung durch den Ausschuss für Stadtplanung und Umweltschutz. Zieht der ausgewählte Bieter seine Bewerbung zurück oder scheidet er aus sonstigen Gründen aus dem Verfahren aus, kann der Zuschlag ohne Wiederholung des Verfahrens dem Nächstplatzierten erteilt werden. 

12. Vertragliche Umsetzung

Mit dem ausgewählten Bieter werden abgeschlossen:

  • ein Pachtvertrag über die Flächen (Verpachtung durch die Abteilung Grundstücks- und  Gebäudebewirtschaftung im Fachbereich Immobilienwirtschaft), der insbesondere Pachtzins und Erlösbeteiligung, Vertragslaufzeit, die Verpflichtung zum vollständigen Rückbau der Anlage nach Vertragsende sowie eine Sicherheitsleistung für den Rückbau regelt, sowie
  • ein städtebaulicher Vertrag nach § 11 BauGB über die Übernahme der Planungs- und  Gutachterkosten sowie die Durchführung der naturschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen. 

13. Ansprechpartner

Ausschreibende Stelle ist die Stadt Bottrop, der Oberbürgermeister, vertreten durch das Stadtplanungsamt.

  • Stadtplanungsamt (61), Luise-Hensel-Straße 1, 46236 Bottrop:  
    christina.kleinheinsbottropde,  
    oliver.schuettlerbottropde
    jan-moritz.gerkebottropde
  • Fachbereich Immobilienwirtschaft (65), Kirchhellener Straße 12, 46236 Bottrop:  
    christian.bialluchbottropde 

14. Verfahrens- und Rechtshinweise

  • Aus der Teilnahme am Verfahren entstehen keinerlei Ansprüche gegenüber der Stadt Bottrop.
  • Die Stadt behält sich vor, das Verfahren jederzeit anzupassen oder aufzuheben, Gespräche oder Verhandlungen mit einzelnen Interessenten unter Wahrung der Gleichbehandlung zu führen sowie keinen Projektpartner auszuwählen.
  • Rückfragen sind ausschließlich schriftlich an die unter Ziffer 13 genannten Stellen oder an bauleitplanungbottropde zu richten; die Antworten werden allen Teilnehmern anonymisiert zur Verfügung gestellt.