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Interessenbekundungsverfahren zum Betrieb von Ladepunkten an Laternen

Die Stadt Bottrop beabsichtigt, im Rahmen eines zweijährigen Pilotprojektes Ladepunkte für Elektrofahrzeuge an bestehenden Straßenlaternen im öffentlichen Straßenraum errichten und betreiben zu lassen.

Allgemein

Die Stadt Bottrop beabsichtigt, im Rahmen eines zweijährigen Pilotprojektes Ladepunkte für Elektrofahrzeuge an bestehenden Straßenlaternen im öffentlichen Straßenraum errichten und betreiben zu lassen. Hierfür wird ein geeigneter Betreiber gesucht, der die Planung, Installation, den Betrieb und die Unterhaltung der Ladeinfrastruktur eigenwirtschaftlich übernimmt.

Die Besonderheit des Projektes besteht darin, dass die mit Ladepunkten ausgestatteten Stellplätze nicht ausschließlich für Elektrofahrzeuge reserviert werden. Es erfolgt somit keine Privilegierung von Elektrofahrzeugen. Die Stellplätze sollen weiterhin uneingeschränkt auch Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor zur Verfügung stehen.

1. Gegenstand des Pilotprojektes

Im Rahmen des Pilotprojektes sollen in ausgewählten Straßenzügen stufenweise Ladepunkte an bestehenden Straßenlaternen installiert werden. Zum Start ist die Installation von zunächst an zunächst zehn Standorten vorgesehen. Im weiteren Verlauf des Pilotprojektes können sukzessive Ladepunkte in weiteren Straßenzügen hinzukommen. Die konkrete Auswahl der Standorte sowie die Anzahl der tatsächlich umzusetzenden Ladepunkte sollen unter Berücksichtigung der technischen, verkehrlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen erfolgen.

2. Eigenwirtschaftlicher Betrieb

Der Betreiber hat die erforderlichen Investitionen sowie sämtliche Kosten für Planung, Installation, Betrieb, Wartung, Instandhaltung, Abrechnung und gegebenenfalls erforderliche Erneuerungen sowie den Rückbau eigenständig zu tragen.

Die Stadt Bottrop gewährt dem Betreiber für die Errichtung und den Betrieb der Ladepunkte keinen Zuschuss. Die wirtschaftliche Refinanzierung des Projektes ist allein dem Betreiber überlassen. 

3. Laufzeit

Das Pilotprojekt ist zunächst auf eine Laufzeit von zwei Jahren angelegt. Nach Abschluss der Pilotphase soll anhand der gesammelten Erfahrungen insbesondere hinsichtlich technischer Umsetzung, Akzeptanz, Nutzung, Wirtschaftlichkeit und städtebaulicher Verträglichkeit entschieden werden, ob und in welcher Form das Angebot fortgeführt bzw. erweitert wird.

Ein Anspruch des ausgewählten Betreibers auf eine Fortführung über die Pilotphase hinaus besteht nicht. Nach Ablauf der Pilotphase muss die Leistung gegebenenfalls erneut öffentlich ausgeschrieben werden.

4. Hinweis zum weiteren Verfahren

Das vorliegende Interessenbekundungsverfahren dient zunächst der Markterkundung und der Identifizierung geeigneter Betreiber sowie der Ermittlung und Weiterentwicklung möglicher Konzepte für das geplante Pilotprojekt.

Die Stadt beabsichtigt, den anschließenden Betrieb der Ladeinfrastruktur einschließlich der hierfür erforderlichen Nutzungsrechte an den öffentlichen Flächen im Rahmen einer Konzessionsvergabe zu vergeben.

Die Durchführung dieses Interessenbekundungsverfahrens begründet keinen Anspruch auf Teilnahme an einem späteren Konzessionsvergabeverfahren, auf eine bestimmte Ausgestaltung des späteren Verfahrens oder auf den Abschluss eines Konzessionsvertrages. Die Einzelheiten des späteren Konzessionsvergabeverfahrens, insbesondere Teilnahmebedingungen, Eignungs- und Zuschlagskriterien sowie die konkreten vertraglichen Bedingungen, werden zu gegebener Zeit gesondert festgelegt und bekanntgemacht.

5. Interessensbekundung

Interessierte Unternehmen werden gebeten, der Stadt ein aussagekräftiges, eigenwirtschaftliches Geschäftsmodell vorzulegen. 

Die Interessenbekundung dient zunächst der Ermittlung geeigneter Marktteilnehmer und der Sondierung möglicher Konzepte. Mit der Abgabe einer Interessenbekundung wird kein Anspruch auf den Abschluss eines Vertrages oder auf eine spätere Beauftragung begründet.

Interessierte Unternehmen können ihre Unterlagen bis zum 01.10.2026 an folgende Stelle übermitteln:

Fachbereich Stadterneuerung (60)
Team Klimastadt
Herr Conrad
E-Mail-Adresse: gerwin.conradbottropde
Telefon: 02041 / 70 - 3245

Die Stadt behält sich vor, mit geeigneten Interessenten im weiteren Verfahren Gespräche über die konkrete Ausgestaltung des Pilotprojektes zu führen.