Interessensbekundungsverfahren Kindertageseinrichtung St. Josef
Interessensbekundungsverfahren für die Übernahme der Trägerschaft für eine Kindertageseinrichtung in der Stadt Bottrop, Ostring 39/1, 46238 Bottrop
Beschreibung der Ausgangssituation
Die Stadt Bottrop ist eine Großstadt im nördlichen Ruhrgebiet am Rande des Münsterlandes. Der Standort der katholischen KiTa St. Joseph, für die ein neuer Träger gesucht wird, liegt im Wohnbereich Batenbrock-Nord in unmittelbarer Nähe zu einer Grundschule.
Derzeit wird die 3-gruppige katholische KiTa St. Joseph vom KiTa- Zweckverband im Bistum Essen betrieben. Der KiTa Zweckverband wird die Trägerschaft für diese Einrichtung zum 31.07.2024 aufgeben.
Aufgrund der hohen Nachfrage an Betreuungsplätzen in diesem Wohnbereich wird die Einrichtung durch einen Investor um 2 Gruppen erweitert, sodass die Trägerschaft für eine dann 5-gruppige Einrichtung zu vergeben ist. In der Einrichtung werden alle KiBiz-Gruppen vertreten sein, die genaue Konstellation wird in der Bedarfsplanung für das Jahr 2024 festgelegt.
Da das Gebäude durch den Investor an den künftigen Träger vermietet wird, sind die Modalitäten des Mietverhältnisses inkl. der Bewirtschaftung des Gebäudes vertraglich zwischen dem Investor und dem Träger zu vereinbaren. Investor ist Herr Oliver Helmke, Gerichtsstr. 1, 46236 Bottrop.
Da die Bereitschaft des Investors, das Gebäude an einen potenziellen Träger der neuen KiTa zu vermieten, eine Grundvoraussetzung für die Vergabe der Trägerschaft ist, muss im Rahmen des Interessensbekundungsverfahrens eine Bestätigung des Investors vorgelegt werden, dass dieser bereit ist, das Mietverhältnis mit diesem potenziellen Träger zu begründen.
Merkmale der zu betreibenden Kindertageseinrichtung
Die Trägerschaft für die neu geplante Kindertageseinrichtung Ostring 39/1 ist ab 01.08.2024 zu vergeben. Es handelt sich bei der Einrichtung um eine 5-gruppige Kindertageseinrichtung, in der Kinder im Alter von 0,4 Jahren bis zum Beginn des Schuleintritts betreut werden sollen.
Das vom Investor zur Vermietung angebotene Gebäude wird den Vorgaben des LWL zum Betrieb einer Kindertageseinrichtung entsprechen und für die einzelnen KiBiz-Gruppen das entsprechende Raumprogramm aufweisen.
Den Bedarfen der Eltern bezüglich des Umfangs an Betreuungsstunden soll im Rahmen der Konzeptionierung der Betreuungszeiten entsprochen werden.
Der zukünftige Träger hat die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Betrieb einer KiTa sicherzustellen.
Merkmale des zukünftigen Trägers der Kindertageseinrichtung
Grundvoraussetzung für die Interessensbekundung eines Trägers ist die Anerkennung als freier Träger der Jugendhilfe gem. § 75 SGB VIII (Öffnet in einem neuen Tab) mit Geschäftssitz und Gerichtsort in Deutschland.
Die Betriebsführung erfolgt auf der Grundlage des SGB VIII (Öffnet in einem neuen Tab) und der jeweilig gültigen Ausführungsgesetze, derzeit das Gesetz zur frühen Bildung von Kindern (KiBiz) einschließlich der Ausführungsbestimmungen und Vorgaben des Landesjugendamtes Westfalen-Lippe.
Die Beschlüsse des Jugendhilfeausschusses zum Betrieb der Kindertageseinrichtung sind zu berücksichtigen.
Die Voraussetzungen für die Erteilung der Betriebserlaubnis durch das Landesjugendamt Westfalen-Lippe müssen vom Träger erfüllt werden. Ein freier Träger bedarf der Betriebserlaubnis nach § 45 SGB VIII (Öffnet in einem neuen Tab).
Der zukünftige Träger hat die Bereitschaft zur ständigen Kooperation mit dem Fachbereich Schule und Kindertagesbetreuung zur Schaffung eines bedarfsgerechten Angebotes von Betreuungsplätzen.
Die Platzvergabe erfolgt durch den Träger unter Berücksichtigung der Kindergartenbedarfsplanung und des Anmeldeverfahrens KiTa-online sowie der derzeit geltenden Vereinbarungen zur Platzvergabe.
Kernpunkte zur Erstellung der Interessensbekundung (Qualitätskriterien)
Nachweise:
- Nachweis über die Bereitschaft des Vermieters die fertiggestellte Kindertageseinrichtung an den Bewerber zu vermieten
- Nachweis der Anerkennung als freier Träger der Jugendhilfe nach SGB VIII (Öffnet in einem neuen Tab)
- Tarifrechtliche Entlohnung der Mitarbeiter:innen
Ohne die o.g. Nachweise ist eine Interessensbekundung nicht möglich.
Voraussetzungen:
- Kurzdarstellung des Bewerbers (5 Punkte)
- Darstellung der Eignung für die Übernahme der Trägerschaft (5 Punkte)
Strukturen:
- Sicherstellung von Fachberatung und Fortbildung (5 Punkte)
- Professionelle Personalverwaltung (5 Punkte)
- Organisation der Vorlaufphase bis zur Inbetriebnahme der KiTa (10 Punkte)
Kosten:
Erklärung zur Finanzierung der Betriebskosten sowie der Investitionskosten bezogen auf den Trägeranteil (10 Punkte)
Pädagogisches Konzept:
- pädagogische Konzeption, ggfls. mit fachlichem Schwerpunkt (15 Punkte)
- Qualitätsentwicklung (10 Punkte)
- Angebotsstruktur zur Sicherstellung der individuellen Förderung (10 Punkte)
- Eingewöhnung in die KiTa und Übergang von der KiTa in die Grundschule (10 Punkte)
- Öffnungszeiten einschließlich Schließzeiten (5 Punkte)
- Bildungsdokumentation (10 Punkte)
Die Trägerauswahl erfolgt unter folgenden Bewertungsmaßstäben:
Voraussetzungen | 10 Punkte |
Strukturen | 20 Punkte |
Kosten | 10 Punkte |
Pädagogisches Konzept | 60 Punkte |
Abgabe der Interessensbekundung:
Die Interessensbekundung ist bis zum 13.10.2023 schriftlich in einem verschlossenen Umschlag mit folgender Anschrift abzugeben:
Stadt Bottrop
Fachbereich Schule und Kindertagesbetreuung
„Interessensbekundungsverfahren KiTa St. Joseph“
Osterfelder Str. 27
46236 Bottrop
Für Rückfragen stehen Ihnen
Frau Sommer, Tel.: 02041 703637, E-Mail: ursula.sommerbottropde
sowie
Frau Fischer, Tel. 02041 703646, E-Mail: melanie.fischerbottropde
zur Verfügung.
Die Entscheidung über die Trägerauswahl wird der Jugendhilfeausschuss der Stadt Bottrop in einer seiner nächsten Sitzungen treffen.
Rechtscharakter des Verfahrens:
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich bei dem Interessensbekundungsverfahren nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrages handelt und sich aus dem bekundeten Interesse und dessen Entgegennahme keine Verpflichtung für die Stadt Bottrop ergeben.