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Satzung der Wilhelm-Stottrop-Stiftung der Stadt Bottrop vom 24.09.1980

in der Beschlussfassung vom 20.09.2022

Der Rat der Stadt Bottrop hat aufgrund des § 4 Abs.1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 01.10.1979 (GV NW S 594/SGV NW 2033) in seiner Sitzung am 14.12.1981 folgende Satzung beschlossen:

§ 1

Zum Andenken an den am 27. Juni 1884 in Bottrop geborenen und am 13. November 1972 in Porz verstorbenen Kaufmann Wilhelm Stottrop trägt die Stiftung den Namen des Stifters.

§ 2 Stiftungsvermögen

Das Stiftungsvermögen wird von der Stadt Bottrop getrennt und vom übrigen Vermögen als Sondervermögen verwaltet.

§ 3 Zweckbestimmung

I. Die Erträgnisse aus der Stiftung sollen alten Menschen in besonderen Notlagen - besonders in Krankheitsfällen - helfen und Erholungsaufenthalte für alte MEnschen möglich machen.

II. Die Stiftung ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Die Mittel der Stiftung dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Stiftung fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. 

§ 4 Verwaltung des Stiftungsvermögens

Die Verwaltung des Stiftungsvermögens erfolgt durch ein Kuratorium unter der Kontrolle des Rates der Stadt, dessen Befugnisse aufgrund der Bestimmungen der Gemeindeordnung im Übrigen unberührt bleiben. Das Kuratorium besteht aus 2 Ratsmitgliedern, die gleichzeitig dem Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Familie angehören, der/dem Vorsitzenden des Seniorenbeirates und dem/der Sozialdezernenten/tin, der/die die laufenden Geschäfte führt. (1)

§ 5 Auflösung der Stiftung

Wird die Erfüllung des Stiftungszweckes unmöglich, so kann der Rat der Stadt Bottropder Stiftung eine andere Zweckbestimmung geben oder sie auflösen. In diesem Falle fällt das Stiftfungsvermögen der Stadt Bottrop zu, die es zur Förderung mildtätiger Zweck zu verwenden hat.

§ 6 Inkrafttreten

Diese Stzung tritt an die Stelle der Satzung vom 03. Mai 1974. Sie tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.

Anmerkung zu § 4

(1) § 4 Satz 2 zuletzt geändert durch Beschluss des Rates vom 20.09.2022 über die Satzung zur Änderung der Satzung der Wilhelm-Stottrop-Stiftung, in Kraft getreten am 04.10.2022

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