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2023/011 - Verleihungsrichtlinien z. Kulturpreis u. Förderpreis der Stadt Bottrop

Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Bottrop

Verleihungsrichtlinien zum Kulturpreis und Förderpreis der Stadt Bottrop vom 22. November 2022

I
Die Stadt Bottrop stiftet zur Belebung der örtlichen Kulturszene:

  •  einen allgemeinen Kulturpreis, der die Bezeichnung „Kulturpreis der Stadt Bottrop“ trägt, mit einer Fördersumme von 6.000 Euro.
  •  einen Förderpreis für junge Künstler/innen, der die Bezeichnung „Förderpreis der Stadt Bottrop“ trägt, mit einer Fördersumme von 4.000 Euro.

II
Die Preise werden ab dem Jahr 2022 im Wechsel in der vorgegebenen Reihenfolge im Dreijahresturnus vergeben.

III
Der Kulturpreis der Stadt Bottrop wird an Künstler/innen vergeben, die sich um die kulturelle Szene der Stadt Bottrop in besonderer Weise verdient gemacht haben. Gewürdigt wird das Schaffen aus allen Bereichen der kulturellen, künstlerischen oder besonderen ästhetischen Arbeit. 

IV
Es können Einzelpersonen oder Gruppen ausgezeichnet werden.

V
Mit dem Förderpreis werden in Bottrop lebende, arbeitende oder geborene Künstler/innen bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres gefördert, die sich durch ihr Talent qualifiziert haben. 

VI
Über die Zuerkennung des Kulturpreises und des Förderpreises entscheidet eine Jury, die nicht weisungsgebunden ist. Der Jury gehören an:

1.   Oberbürgermeister/in der Stadt Bottrop 
2.   Vorsitzende/r des Kulturausschusses der Stadt Bottrop
3.   stellvertretende/r Vorsitzende/r des Kulturausschusses der Stadt Bottrop
4.   Kulturkritiker/in, der/die vom Kulturausschuss auf die Dauer von fünf Jahren benannt wird
5.   Kulturdezernent/in der Stadt Bottrop
6.   zuletzt gewählte/r Kulturpreisträger/in. 

Nicht berücksichtigte Fraktionen des Kulturausschusses können für die Jurysitzung ein Mitglied mit beratender Stimme benennen.

Die Einladung zur Jurysitzung erfolgt durch die/den Oberbürgermeister/in der Stadt Bottrop.

Die Jury wählt aus ihrer Mitte eine/n Vorsitzende/n. Die Jury tagt nicht öffentlich. Sie ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der stimmberechtigten Mitglieder anwesend sind. Die Beratungen sind vertraulich. Die/der Vorsitzende kann durch die Mehrheit der Jurymitglieder ermächtigt werden, die Presse nach Juryentscheid zu informieren. Die Entscheidung über die Preisvergabe erfolgt nach Aussprache durch Abstimmung mit einfacher Mehrheit. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme der/des Vorsitzenden den Ausschlag. Die Entscheidung der Jury ist endgültig; der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

VII
Die genannten Preise werden nicht öffentlich ausgeschrieben. Eine Bewerbung ist ausgeschlossen. 

Die Nominierung der Preisträger/innen für den Kulturpreis und den Förderpreis erfolgt durch die Jurymitglieder und die nicht in der Jury berücksichtigten Fraktionen des Kulturausschusses. Jedes Jurymitglied und jede nicht in der Jury vertretene Fraktion des Kulturausschusses kann einen Preisträgervorschlag machen. Die Vorschläge sind schriftlich begründet spätestens 14 Tage vor der Jurysitzung der/dem Oberbürgermeister/in zuzuleiten.

VIII
Die Verleihung des Kulturpreises und des Förderpreises der Stadt Bottrop erfolgt durch den Rat der Stadt Bottrop. Über die Verleihung wird der/dem Preisträger/in eine von der/vom Oberbürgermeister/in unterschriebene Urkunde ausgehändigt. An die Entscheidung der Jury ist der Rat der Stadt Bottrop gebunden.

IX
Die Änderungen der Verleihungsrichtlinien zum Kulturpreis und Förderpreis der Stadt Bottrop vom 22. November 2022 treten mit dem Tage der Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig treten die Verleihungsrichtlinien der Stadt Bottrop vom 01. März 2016 außer Kraft. 

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