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Häufig gestellte Fragen zur Hundebestandsaufnahme

Seit dem 13. August 2025 führt die Stadt Bottrop eine Bestandsaufnahme der im Stadtgebiet lebenden Hunde durch. Auf dieser Seite sind die wichtigsten Fragen und Antworten zusammengefasst.

Ist die Hundesteuer eine Pflichtabgabe?

Ja, denn das Halten eines Hundes ist in Bottrop mit einer kommunalen Steuer - der Hundesteuer - belegt. Alle Hundehalterinnen und Hundehalter sind grundsätzlich dazu verpflichtet, einen Hund bei der Stadt Bottrop zur Hundesteuer anzumelden. Wer seinen Hund nicht anmeldet, wird säumig in seiner Steuerpflichtigkeit.

Warum ist die Hundebestandsaufnahme notwendig?

In der Vergangenheit musste wiederholt festgestellt werden, dass nicht alle Hundehalterinnen und Hundehalter der Pflicht zur Anmeldung ihrer Vierbeiner nachgekommen sind. Aus Gründen der Steuergerechtigkeit hat die Stadt Bottrop nun entschieden, ab August 2025 eine Hundebestandsaufnahme durchzuführen. Darüber hinaus wird mit der Bestandsaufnahme bezweckt, einen vollständigen Überblick über die im Bottroper Stadtgebiet gehaltenen Hunde zu erhalten.

Der offizielle Starttermin für die Hundebestandsaufnahme war der 13. August 2025.

Welchen Hintergrund hat die Hundebestandsaufnahme?

Die letzte Erhebung aus dem Jahr 2009 liegt mittlerweile rund 15 Jahre zurück. Die meisten Hundehalter melden ihr Tiere erfahrungsgemäß zeitnah und ordnungsgemäß an. Leider gibt es aber auch Ausnahmen. Die Maßnahme soll daher in erster Linie der Durchsetzung der Steuergerechtigkeit dienen.

Die Stadt Bottrop bittet daher alle Hundehalterinnen und Hundehalter um Mitwirkung.

Die Einnahmen aus der Hundesteuer fließen unter anderem auch in die Pflege von Grünanlagen, sowie die Instandhaltung öffentlicher Flächen.

Wer führt die Bestandaufnahme durch?

Die Bestandsaufnahme wird durch ein von der Stadtverwaltung beauftragtes, privates Unternehmen durchgeführt. Dazu werden alle Haushalte in Bottrop aufgesucht. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Firma tragen während ihrer Tätigkeit sichtbar eine von der Stadt ausgestellte Legitimation. Hundehalterinnen und Hundehalter sind zur wahrheitsgemäßen Auskunft gegenüber den Beauftragten der Firma verpflichtet.

Welche Rechte hat die beauftragte Firma?

Im Rahmen ihrer Tätigkeit dürfen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Firma die Grundstücke betreten, sofern diese nicht z.B. durch verschlossene Gartentore oder Verbotsschilder ein Betreten untersagen. Sie dürfen bei Ihnen an der Haustür bzw. Wohnungstür schellen. Ein Betreten der Wohnungen erfolgt jedoch in keinem Fall. Zudem wird seitens der Stadtverwaltung darauf hingewiesen, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter keine minderjährigen Bewohner befragen und niemals Bargeld einfordern. An Sonn- und Feiertagen werden keine Besuche durchgeführt. Die Befragung erfolgt kontaktlos per Tablet, sodass keine Formulare ausgefüllt werden müssen. Sollte jemand nicht anzutreffen sein, hinterlassen die Mitarbeiter ein Informationsschreiben der Stadt Bottrop.

Was passiert, wenn ich nicht anwesend war?

War die beauftragte Firma bei Ihnen zu Hause und Sie waren nicht anwesend, finden Sie einen rosa Zettel im Briefkasten mit Hinweisen zur Anmeldung von Hunden. Auf der Rückseite dieses Zettels finden Sie ein Formular, mit dem Sie Ihren Hund anmelden können.

Bitte beachten Sie auch die Hinweise bezüglich der Anmeldeverpflichtung bestimmter Hunde beim Fachbereich Recht und Ordnung der Stadt Bottrop.

Waren Sie nicht zu Hause und haben einen Hund, aber dieser ist bereits ordnungsgemäß angemeldet, müssen Sie natürlich nichts weiter tun.

Hat es folgen, wenn man sich einer Anmeldung seines Hundes entzieht?

Wer sich einer Anmeldung seines Hundes entzieht, muss mit einer Reihe von negativen Konsequenzen rechnen. Nach Beendigung der Erfassung durch die beauftragte Firma, wird die Stadt Bottrop als Behörde tätig. Dies bedeutet, dass zunächst einmal die Höhe ihrer säumigen Steuerschuld ermittelt wird. Diese ist dann nachzuzahlen.

Sollte das Alter und die Herkunft des Hundes dabei nicht nachgewiesen werden, wird die Stadt Bottrop die Steuerschuld schätzen.

Die Stadt Bottrop prüft darüber hinaus im Einzelfall, ob mit der Nichtanmeldung oder sonstigen Verstößen nach § 9 der Hundesteuersatzung möglicherweise eine Ordnungswidrigkeit begangen wurde und ein Tatbestand für die Verhängung eines Bußgeldes erfüllt ist.

Handelt es sich bei den Hunden, die nicht angemeldet wurden, um große Hunde oder um Listenhunde nach dem Landeshundegesetz, sind über die Steuerschuld hinaus von den Haltern weitere Pflichten zu erfüllen. Dazu gehört beispielsweise ein Sachkundenachweis oder die Pflicht einer Tierhalterhaftpflichtversicherung. Wurde auch dagegen verstoßen, drohen über die Steuerschuld hinaus Bußgelder.

Muss ich meinen Hund noch bei weiteren Stellen anmelden?

Ja, sobald es sich bei Ihrem Hund um einen großen Hund handelt, ist dieser zusätzlich beim Fachbereich Recht und Ordnung anzumelden.

Sollte es sich bei Ihrem Hund um einen erlaubnispflichtigen Hund handeln, ist vor Haltungsbeginn eine Haltungserlaubnis beim Fachbereich Recht und Ordnung einzuholen.

Was zählt als großer Hund nach dem Landeshundegesetz NRW?

Hunde, die ausgewachsen eine Widerristhöhe von mindestens 40 cm oder ein Gewicht von mindestens 20 kg erreichen, gelten als große Hunde nach dem LHundG NRW (Öffnet in einem neuen Tab). Die Widerristhöhe des Hundes bemisst sich als Abstand vom Boden zur vorderen höchsten Stelle des Rückens, gemessen mit einem Stockmaß.

Die Einstufung als großer Hund gilt ausdrücklich auch für Welpen, die aufgrund ihres Alters die genannten Maße noch nicht erreicht haben, bei denen allerdings aufgrund ihrer Rasse absehbar ist, dass sie diese in ausgewachsenem Zustand erreichen werden.

Hunde, die ausgewachsen eine Widerristhöhe (Schulterhöhe) von weniger als 40 cm und/oder ein Gewicht von weniger als 20 kg erreichen, gelten als kleine Hunde. Sie müssen nicht zusätzlich ordnungsbehördlich gemeldet werden, die Anmeldung bei der Hundesteuer ist ausreichend.

Wie messe ich meinen Hund richtig aus?

Der Widerrist beim Hund.© Stadt Bottrop

Die Schulterhöhe verläuft hinter den Vorderläufen und hinter dem Schulterblatt also am äußersten Beginn von Hals und Schulter. Der Widerrist liegt etwas weiter vorne, er ist der höchste Punkt des Rückens. Die Widerristhöhe messen Sie exakt neben und parallel zu den Vorderläufen schnurgerade nach oben bis zum höchsten Punkt der Schulter.

Wenn Sie sich unsicher sind, ob Ihr Hund als großer Hund nach dem LHundG NRW (Öffnet in einem neuen Tab) gilt, können Sie Ihren Hund auch zu den Öffnungszeiten beim Fachbereich Recht und Ordnung ausmessen lassen. Bitte vereinbaren Sie hierfür vorab einen Termin.

Ansprechpartner (Buchstabenbereich A bis M)

Frau Lohmann

mehr Informationen

Sprechzeiten

Mo - Do 08:30 - 12:30 Uhr
Mo, Di 14:00 - 16:00 Uhr
Do 14:00 - 17:00 Uhr

Wichtiger Hinweis:
Eine persönliche Vorsprache ist nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung möglich. Nur dann ist sichergestellt, dass die zuständige Sachbearbeitung auch im Haus ist und sich um Ihr Anliegen kümmern kann.

Ansprechpartner (Buchstabenbereich N bis Z)

Frau Roßbach

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Wichtiger Hinweis:
Eine persönliche Vorsprache ist nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung möglich. Nur dann ist sichergestellt, dass die zuständige Sachbearbeitung auch im Haus ist und sich um Ihr Anliegen kümmern kann.

Weitere Informationen zum Thema Hundesteuer finden Sie im Bereich Bürgerservice unter dem Produkt Hundesteuer.

An- und Abmeldung eines Hundes

Über die Webseite können Sie einen Hund anmelden aber auch abmelden. Anbei die entsprechenden Links zu den Webformularen.