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Regularien für den Verkauf von Grundstücken

Veröffentlichung der Grundstücksangebote

Grundstücksangebote der Stadt Bottrop werden in der örtlichen Tageszeitung, im Stadtspiegel, auf der Homepage der Stadt Bottrop, auf externen Internetseiten und durch Aushang einer Kurzbeschreibung im Schaukasten am Rathaus veröffentlicht. Zusätzlich sind an einigen Grundstücken Hinweistafeln mit Verkaufsinformationen aufgestellt. Kaufinteressenten werden auf Wunsch schriftlich über neue Immobilienangebote informiert. (Ansprechpartner siehe am Ende der Seite.)

Gebotsverfahren

Bebaute Grundstücke und unbebaute Grundstücke zur Errichtung von Wohngebäuden verkauft die Stadt Bottrop zum Höchstgebot. Angebote, die den in der Ausschreibung festgesetzten Verkehrswert nicht erreichen, bleiben unberücksichtigt. Kaufangebote müssen bis zu einem bestimmten Abgabedatum eingereicht werden. Das Abgabedatum wird in den Angeboten veröffentlicht. Angebote, die nach der gesetzten Frist eingehen, werden nicht berücksichtigt. Das Kaufpreisangebot ist dem Fachbereich Immobilienwirtschaft in einem verschlossenen Umschlag einzureichen. Der Umschlag ist mit der Aufschrift: "Kaufpreisangebot – ungeöffnet vorlegen" zu versehen.

Angebotseröffnung und Vergabe

Die Angebotseröffnung ist nicht-öffentlich. Hierzu werden die Vorsitzenden der im Rat der Stadt Bottrop vertretenen Fraktionen eingeladen. Die Vergabeentscheidung erfolgt durch den Oberbürgermeister oder, ab einem Kaufpreis der Immobilie in Höhe von 150.000 Euro, durch den Wirtschaftsförderungs- und Grundstücksausschuss der Stadt Bottrop. Es wird erwartet, dass bei Abgabe eines Angebotes die Finanzierung des Kaufpreises sichergestellt ist. Auf Aufforderung ist vom Höchstbietenden innerhalb von zwei Wochen eine entsprechende Zusage des finanzierenden Kreditinstitutes beizubringen. Es besteht für den Höchstbietenden kein Rechtsanspruch auf Erwerb des Objektes. Die Stadt Bottrop bleibt in ihrer Vergabeentscheidung frei. Die am Gebotsverfahren beteiligten Bieter werden über den Ausgang des Verfahrens benachrichtigt. Entstandene Kosten werden nicht erstattet. Wird ein Finanzierungsnachweis nicht beigebracht, behält sich die Stadt Bottrop vor, das Angebot unberücksichtigt zu lassen.

Planungsrecht

Die Bebauungsmöglichkeiten sind vom Erwerber mit dem Stadtplanungsamt abzustimmen. Die erforderlichen Genehmigungen zur Errichtung des Bauvorhabens sind von ihm einzuholen.
Der Erwerber ist verpflichtet, das Grundstück innerhalb von zwei Jahren nach Abschluss des Grundstückskaufvertrages zu bebauen. Sämtliche mit der Durchführung des Kaufes anfallenden Kosten, Gebühren und Abgaben einschließlich der Grunderwerbssteuer trägt der Erwerber. Art und Weise der Bebauung sind in bauordnungs- und planungsrechtlicher Hinsicht mit dem Baudezernat der Stadt Bottrop abzustimmen.

Kaufvertrag

Nachdem der Höchstbieter den Zuschlag zum Erwerb erhalten hat, stimmt der Fachbereich Immobilienwirtschaft mit dem Käufer einen Kaufvertrag ab.

Die Beurkundung des Vertrages erfolgt bei einem vom Käufer zu benennenden Notar. Sämtliche Kosten der Durchführung des Vertrages trägt der Käufer.

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