2026/060 - Aufstellung von Bauleitplänen
Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Bottrop
I. Aufstellung/Änderung von Bauleitplänen
Der Ausschuss für Stadtplanung und Umweltschutz der Stadt Bottrop hat in seiner Sitzung am 11.09.2026 aufgrund § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) folgende Beschlüsse gefasst:
- Der Flächennutzungsplan ist zur Darstellung einer Sonderbaufläche „Kreativ- und Freizeitwirtschaft“, einer Verkehrsfläche und einer Grünfläche östlich der Knappenstraße zu ändern. Außerdem wird im Bereich der Knappenstraße der bisherige Verkehrsflächenbereich in eine Wohnbaufläche sowie eine gewerbliche Baufläche umgewidmet. Der Änderungsbereich ist in dem zu diesem Beschluss gehörenden Übersichtsplan gekennzeichnet.
- Für das ehemalige Zechengelände „Prosper II“, das südlich der Prosperstraße liegt, im Westen durch die Knappenstraße begrenzt wird sowie im Süden und Osten von der Gleisanlage der Kokerei ArcelorMittal eingefasst ist, ist der Bebauungsplan Nr. 6.09/2 „Prosper II“ aufzustellen.
Die Planbereiche sind in den folgenden Übersichtsplänen gekennzeichnet.
Ziel der Planung ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine gewerbliche Nachfolgenutzung des ehemaligen Bergbaustandorts zu schaffen.
Bekanntmachungsanordnung
Die vorstehenden Beschlüsse des Ausschusses für Stadtplanung und Umweltschutz der Stadt Bottrop werden hiermit ortsüblich bekanntgemacht.
II. Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit bei der Aufstellung/Änderung von Bebauungsplänen
Aufgrund § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch wird die Öffentlichkeit im Rahmen der Verfahren zur
- Änderung Nr. 20 des Flächennutzungsplans
- Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 6.09/02 "Prosper II"
über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebiets in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung unterrichtet. Die Planbereiche sind in den beigefügten Übersichtsplänen gekennzeichnet.
Die Planunterlagen können in der Zeit vom 02.11.2026 bis einschließlich 16.02.2026 im Internet-Portal „Bauleitplanung-Online“ unter
eingesehen werden.
Im selben Zeitraum liegen die Unterlagen zusätzlich während der Dienststunden montags, dienstags, freitags von 7:30 Uhr bis 16:00 Uhr, mittwochs von 7:30 Uhr bis 12:30 Uhr und donnerstags von 7:30 Uhr bis 17:00 Uhr im Erdgeschoss des Verwaltungsgebäudes Luise-Hensel-Straße 1 (Kundenzentrum Bauen) zur allgemeinen Einsichtnahme aus.
Stellungnahmen zur Planung können während der oben genannten Frist beispielsweise schriftlich, zur Niederschrift oder per E-Mail an bauleitplanungbottropde vorgebracht werden.
Es handelt sich hierbei nicht um die Veröffentlichung der Planentwürfe im Internet gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch.
Bottrop, den 15.10.2026
gez.: B u s c h f e l d
(Oberbürgermeister)