2026/038 - Planfeststellung für den Neubau der Bundesautobahn 52 (A 52)
Amtliche Bekanntmachung der Stadt Bottrop
Die Stadt Bottrop gibt nachstehende Bekanntmachung der Bezirksregierung Münster bekannt:
Planfeststellung für den Neubau der Bundesautobahn 52 (A 52) zwischen dem Autobahnkreuz (AK) Essen-Nord (B 224) und dem Autobahnkreuz Essen/Gladbeck
Teil 02: südlich AD Essen/Gladbeck (Stadtgrenze Bottrop/Gladbeck) – AD Essen/Gladbeck (inklusiv) von Bau-km 0 + 000,000 bis Bau-km 1 + 405,547 einschließlich weiterer notwendiger Folgemaßnahmen
auf dem Gebiet
- der Stadt Bottrop, Gemarkung Bottrop
- der Stadt Gladbeck, Gemarkung Gladbeck
- und der Stadt Dorsten, Gemarkung Dorsten und Wulfen
Vorhabenträgerin: Die Autobahn GmbH des Bundes
Niederlassung Westfalen – Außenstelle Bochum
Philippstraße 3
44803 Bochum
- Anhörungsverfahren -
Die Bezirksregierung Münster führt im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens für die o. a. Baumaßnahme gemäß § 17a des Bundesfernstraßengesetzes (FStrG) in Verbindung mit § 73 Abs. 6 des Verwaltungsverfahrensgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (VwVfG NRW) einen Erörterungstermin durch.
Die Erörterung findet vom 06.07.2026 bis zu 09.07.2026 im Innovationszentrum Wiesenbusch Gladbeck, Am Wiesenbusch 2, 45966 Gladbeck, statt.
Es ist folgende Tagesordnung vorgesehen:
Montag, 06. Juli 2026:
9:30 – 12:30 Uhr Erörterung der Stellungnahme der Träger öffentlicher
Belange
13:15 – 16:00 Uhr Erörterung der Stellungnahme der anerkannten Umwelt-
und Naturschutzvereinigungen
Dienstag, 07. Juli 2026
09:00 – 16:00 Uhr Erörterung der Einwendungen Privater, die durch eine
geplante Grundstücksinanspruchnahme betroffen sind
Mittwoch, 08. Juli 2026:
9:00 – 16:00 Uhr Themenbezogene Erörterung von Einwendungen Privater
1. Planrechtfertigung
2. Planungsvarianten
3. Verkehr
4. Immissionen (Lärm und Luft)
5. Natur und Landschaft, Artenschutz
6. Wasser und Boden
7. Naherholung und Wegebeziehungen
8. Sonstige allgemeine Belange
Donnerstag, 09. Juli 2026:
09:00 – 13:00 Uhr Erörterung der Einwendungen Privater, die durch eine
geplante Grundstücksinanspruchnahme betroffen sind
Der Zeitbedarf für die Behandlung der einzelnen Tagesordnungspunkte kann nicht abgeschätzt werden. Bei Bedarf ist daher eine Verlängerung der Erörterung an den einzelnen Tagen über 16:00 Uhr bzw. 13 Uhr hinaus möglich.
In dem Termin werden die rechtzeitig gegen den Plan erhobenen Einwendungen sowie die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange zu dem Plan mit denjenigen, die Einwendungen erhoben haben, den Betroffenen, den Behörden und der Vorhabenträgerin (Die Autobahn GmbH des Bundes) sachlich erörtert.
Der Erörterungstermin ist nicht öffentlich. Die Verhandlungsleitung kann Zuhörer:innen, insbesondere Vertreter:innen der Medien zulassen, wenn keine Berechtigte bzw. kein Berechtigter widerspricht. Teilnahmeberechtigt sind nachfolgend genannte Privatpersonen:
- Einwenderinnen und Einwender (Personen, die schriftlich oder zur Niederschrift
Einwendungen erhoben haben), - Betroffene (Personen, deren Rechte oder Belange von dem Vorhaben berührt
werden) sowie deren - gesetzliche Vertreterinnen und Vertreter, Bevollmächtigte und Sachbeistände
(Bevollmächtigte haben ihre Bevollmächtigung durch eine schriftliche
Vollmacht nachzuweisen und diese zu den Akten der Anhörungsbehörde zu
geben) und - Vertreterinnen und Vertreter der am Verfahren beteiligten Behörden und
Verbände.
Kosten, die durch die Teilnahme am Erörterungstermin oder durch Vertreterbestellung entstehen, werden nicht erstattet.
Es wird darauf hingewiesen, dass beim Ausbleiben einer oder eines Beteiligten auch in Abwesenheit dieser Person verhandelt werden kann, dass verspätete oder formunwirksame Einwendungen von der inhaltlichen Erörterung grundsätzlich ausgeschlossen sind und dass das Anhörungsverfahren mit Schluss des Erörterungstermins beendet ist.
Die form- und fristgerecht eingegangenen Einwendungen werden auch dann im weiteren Verfahren berücksichtigt, wenn die Einwenderin oder der Einwender nicht am Erörterungstermin teilnimmt.
Die detaillierte Tagesordnung, das Informationsblatt zum Erörterungstermin und die Allgemeine Gegenäußerung der Vorhabenträgerin Autobahn GmbH zu den Einwendungen sind ab dem 23. Juni 2026 auf der Internetseite der Bezirksregierung Münster unter https://url.nrw/brms_verfahren -> Planfeststellung Straße (Stichwort: Erörterungstermin – Planfeststellung für den Bau A 52 von Stadtgrenze Bottrop/Gladbeck bis AD Essen/Gladbeck (inklusive)) einzusehen und abrufbar.
Hinweise zum Datenschutz in Planfeststellungsverfahren finden Sie unter www.bezreg-muenster.de/datenschutzhinweise-fuer-das-dezernat-25.
Bottrop, den 18.06.2026
gez. Matthias Buschfeld
(Oberbürgermeister)