2026/031 - Offenlage der Gestaltungs- und Erhaltungssatzung Wortmannstraße
Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Bottrop
Offenlage der Gestaltungs- und Erhaltungssatzung Wortmannstraße
Die Öffentlichkeit soll über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und die voraussichtlichen Auswirkungen unterrichtet werden. Der Planbereich umfasst das Gebiet zwischen Wortmannstraße, Kellermannstraße und Hardenbergstraße und ist im folgenden Übersichtsplan gekennzeichnet.
Die Siedlung Wortmannstraße befindet sich im Eigentum der Vivawest. Ursprünglich errichtet wurde sie durch die Arenberg’sche Bergbau- und Hüttengesellschaft zwischen 1912 und 1913.
Knapp 100 Jahre später führte die THS als Nachfolgeorganisation eine musterhafte Sanierung durch, der die Siedlung ihr jetziges, einzigartiges Erscheinungsbild zu verdanken hat. Genau wie bei der ursprünglichen Errichtung wurde auf ein einheitliches Erscheinungsbild der Häuser geachtet, jedoch unter Beachtung moderner Anforderungen an Energieeffizienz und Komfort der Bewohner.
Vivawest beabsichtigt, ab Mitte 2026 den Wohnungsbestand zu veräußern und hat mit den Vorbereitungen dazu begonnen. Die Vivawest beabsichtigt hierbei vorrangig an die bisherigen Mieterinnen und Mieter zu veräußern.
Da erfahrungsgemäß mit der Veräußerung von Siedlungshäusern an private Eigentümer bauliche Veränderungen einhergehen, z.B. durch An- und Umbauten, Garagen, veränderte Grundstückseinfassungen oder Fassaden, ist mittelfristig mit deutlichen Veränderungen der Gestalt und Struktur der Siedlung Wortmannstraße zu rechnen.
Um das intakte Erscheinungsbild der einheitlich sanierten Siedlung mit seiner auch das Ortsbild von Batenbrock prägenden Bebauung und der besonderen städtebaulichen Eigenart zu bewahren, soll eine Erhaltungssatzung gemäß § 172 Abs. 1 Nr. 1 BauGB verbunden mit einer Gestaltungssatzung gemäß § 89 der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen erlassen werden.
Die Planunterlagen können in der Zeit vom 11.05.2026 bis einschließlich 12.06.2026 im Internet-Portal „Bauleitplanung-Online“ unter
eingesehen werden.
Im selben Zeitraum liegen die Unterlagen zusätzlich während der Dienststunden montags, dienstags, freitags von 7:30 Uhr bis 16:00 Uhr, mittwochs von 7:30 Uhr bis 12:30 Uhr und donnerstags von 7:30 Uhr bis 17:00 Uhr im Erdgeschoss des Verwaltungsgebäudes Luise-Hensel-Straße 1 (Kundenzentrum Bauen) zur allgemeinen Einsichtnahme aus.
:Stellungnahmen zur Planung können während der oben genannten Frist beispielsweise schriftlich, zur Niederschrift oder per E-Mail an bauleitplanungbottropde vorgebracht werden.
Bottrop, den 22.04.2026
gez.: Buschfeld
(Oberbürgermeister)