2026/030 - Veröffentlichung von Bauleitplanentwürfen
Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Bottrop
Veröffentlichung von Bauleitplanentwürfen im Internet
Der Ausschuss für Stadtplanung und Umweltschutz der Stadt Bottrop hat in seiner Sitzung am 03.03.2026 aufgrund § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) folgende Beschlüsse gefasst:
· Der Bebauungsplan Nr. 5.09/3 „Prosperstraße, Waterkampstraße, Kellermannstraße, Wortmannstraße und Marienstraße“ ist im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB teilweise aufzuheben.
· Der Entwurf zur teilweisen Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 5.09/3 „Prosperstraße, Waterkampstraße, Kellermannstraße, Wortmannstraße und Marienstraße“ ist einschließlich zugehöriger Begründung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB im Internet zu veröffentlichen.
Der Bereich der teilweisen Aufhebung umfasst die Flurstücke 345, 355 und 357 in Flur 5 der Gemarkung Bottrop und ist im folgenden Übersichtsplan gekennzeichnet.
Bekanntmachungsanordnung
Der vorstehende Beschluss des Ausschusses für Stadtplanung und Umweltschutz der Stadt Bottrop wird hiermit ortsüblich bekanntgemacht.
Der Bebauungsplan wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a Baugesetzbuch ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB teilweise aufgehoben.
Der Entwurf zur teilweisen Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 5.09/3 „Prosperstraße, Waterkampstraße, Kellermannstraße, Wortmannstraße und Marienstraße“ sowie die zugehörige Begründung können in der Zeit vom 11.05.2026 bis einschließlich 12.06.2026 im Internet-Portal „Bauleitplanung-Online“ unter folgender Internetadresse eingesehen werden:
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegen der Entwurf zur teilweisen Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 5.09/3 „Prosperstraße, Waterkampstraße, Kellermannstraße, Wortmannstraße und Marienstraße“ sowie die zugehörige Begründung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB während der Dienststunden montags, dienstags, freitags von 7:30 Uhr bis 16:00 Uhr, mittwochs von 7:30 Uhr bis 12:30 Uhr und donnerstags von 7:30 Uhr bis 17:00 Uhr im Erdgeschoss des Verwaltungsgebäudes Luise-Hensel-Straße 1 (Kundenzentrum Bauen) zur allgemeinen Einsichtnahme aus.
Stellungnahmen zur Planung können während der oben genannten Frist abgegeben werden.
Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden, beispielsweise über das oben angegebene Internet-Portal oder an folgende E-Mail-Adresse: bauleitplanungbottropde. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch auf anderem Wege abgegeben werden, beispielsweise schriftlich oder zur Niederschrift.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
Bottrop, den 22.04.2026
gez.: B u s c h f e l d
(Oberbürgermeister)