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2026/017 - Offenlegung einer Grenzniederschrift

Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Bottrop

Offenlegung einer Grenzniederschrift in der Gemarkung Bottrop

Anlass der Liegenschaftsvermessung ist die erneute Abmarkung der Grenzpunkte nach Straßenausbau des Flurstücks Gemarkung Bottrop, Flur 77, Flurstück 398, Lagebezeichnung „Am Lamperfeld“.

Dabei wurden die Grenzen der Grundstücke Gemarkung Bottrop, Flur 76, Flurstück 26, 30, 54, 78, 79 und 80 sowie Gemarkung Bottrop, Flur 77, Flurstück 386, 387, 388 und 389 teilweise neu abgemarkt.

Gemäß § 21 Abs. 5 des Gesetzes über die Landesvermessung und das Liegenschaftskataster vom 1. März 2005 (Vermessungs- und Katastergesetz- VermKatG NRW, GV.NRW.174), in der zurzeit geltenden Fassung, erfolgt die Bekanntgabe der Abmarkung von Grundstücksgrenzen durch Offenlegung der Grenzniederschrift vom 10.03.2026 zur Geschäftsbuchnummer V11-24031-3.

Die Offenlegung findet in der Zeit vom 30.03.2026 bis einschließlich 30.04.2026 zu folgenden Zeiten statt:

Mo.-Fr. von 08:30 bis 12:30 Uhr
Do. von 14:00 bis 17:00 Uhr

Dabei ist zu beachten, dass persönliche Vorsprachen nur nach einer individuellen Terminvereinbarung (Tel.: 02041/704858 oder amt62_2bottropde) durchgeführt werden können.

Während der o.g. Offenlegungszeiten ist die Grenzniederschrift zur Einsichtnahme beim Vermessungs- und Katasteramt (62/2), Verwaltungsgebäude Am Eickholtshof 24, 46236 Bottrop, Zimmer 203 bereitgestellt. Den betroffenen Eigentümern und Eigentümerinnen, Inhabern und Inhaberinnen grundstücksgleicher Rechte ist Gelegenheit gegeben, sich über die Abmarkung unterrichten zu lassen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

1. Belehrung über den Rechtsbehelf gegen die Abmarkung 
     
Gegen die Abmarkung kann innerhalb eines Monats nach Ablauf der
     Offenlegungsfrist Klage beim Verwaltungsgericht Gelsenkirchen 
     erhoben werden.

Falls die Frist zur Klageerhebung durch das Verschulden einer bevollmächtigten Person versäumt werden sollte, so würde deren Verschulden dem bzw. der Einwendungs- bzw. Klageberechtigten zugerechnet werden.

Bottrop, den 16.03.2026


Der Oberbürgermeister
gez. Buschfeld