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2026/014 - Bodenrichtwerte 2026

Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Bottrop

über die Veröffentlichung der Bodenrichtwerte 2026

Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Stadt Bottrop

Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Stadt Bottrop hat gemäß §196 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 37 der Verordnung über die amtliche Grundstückswertermittlung Nordrhein-Westfalen (GrundWertVO NRW) in der zuletzt gültigen Fassung, aufgrund der gemäß § 195 BauGB geführten Kaufpreissammlung durchschnittliche Lagewerte (zonale Bodenrichtwerte) zum Stichtag 1. Januar 2026 für das Stadtgebiet ermittelt und am 10. März 2026 beschlossen.

Die Bodenrichtwerte werden automatisiert im amtlichen Informationssystem www.BORIS.NRW.de geführt und dargestellt. Hier können interessierte Bürger/innen kostenfrei nach Eingabe der Gemeinde/Stadt, dem Straßennamen und der Hausnummer einen Kartenausschnitt mit Darstellung der Bodenrichtwerte einsehen und einen amtlichen Auszug ausdrucken. Telefonische Auskünfte können unter den Telefonnummern 0 20 41 / 70 48 54 eingeholt werden.

Bottrop, 10.03.2026

gez.:  Petri
(Vorsitzender)