2026/009 - Aufstellung/Änderung von Bebauungsplänen
Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Bottrop
I. Aufstellung/Änderung von Bebauungsplänen
Der Ausschuss für Stadtplanung und Umweltschutz der Stadt Bottrop hat in seiner Sitzung am 09.12.2025 aufgrund § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) folgenden Beschluss gefasst:
· Für einen Bereich zwischen Agnes-Miegel-Straße, Goethestraße und dem Fuhlenbrocker Markt ist der Bebauungsplan Nr. 1.11/6 „Nahversorgungszentrum Fuhlenbrock“ als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufzustellen. Der Flächennutzungsplan wird im Wege der Berichtigung angepasst.
Der Planbereich ist im folgenden Übersichtsplan gekennzeichnet.
Ziel der Aufstellung des Bebauungsplans ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Erschließung und zum Bau eines Nahversorgungszentrums mit Lebensmittelmarkt, und Wohnungen zu schaffen. Wegen der Größe der geplanten Einzelhandelsnutzung wird für die Planung eine allgemeine Vorprüfung zur Feststellung der UVP-Pflicht durchgeführt.
Bekanntmachungsanordnung
Der vorstehende Beschluss des Ausschusses für Stadtplanung und Umweltschutz der Stadt Bottrop wird hiermit ortsüblich bekanntgemacht.
II. Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit bei der Aufstellung/Änderung von Bebauungsplänen
Aufgrund § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch wird die Öffentlichkeit im Rahmen des Verfahrens zur
· Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 1.11/6 „Nahversorgungszentrum
Fuhlenbrock“
über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebiets in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung unterrichtet. Der Planbereich ist in dem beigefügten Übersichtsplan gekennzeichnet.
Die Planunterlagen können in der Zeit vom 17.02.2026 bis einschließlich 03.03.2026 im Internet-Portal „Bauleitplanung-Online“ unter
eingesehen werden.
Im selben Zeitraum liegen die Unterlagen zusätzlich während der Dienststunden montags, dienstags, freitags von 7:30 Uhr bis 16:00 Uhr, mittwochs von 7:30 Uhr bis 12:30 Uhr und donnerstags von 7:30 Uhr bis 17:00 Uhr im Erdgeschoss des Verwaltungsgebäudes Luise-Hensel-Straße 1 (Kundenzentrum Bauen) zur allgemeinen Einsichtnahme aus.
Stellungnahmen zur Planung können während der oben genannten Frist beispielsweise schriftlich, zur Niederschrift oder per E-Mail an bauleitplanungbottropde vorgebracht werden.
Es handelt sich hierbei nicht um die Veröffentlichung des Planentwurfs im Internet gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch.
Bottrop, den 03.02.2026
gez.: B u s c h f e l d
(Oberbürgermeister)