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2026/006 - Jägerprüfung 2026

Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Bottrop

Auf Grund des § 15 (5) des Bundesjagdgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 29.09.1976 (BGBl. I S. 2849), zuletzt geändert durch Artikel 291 der Verordnung vom 19.06.2020 (BGBl. I S. 1328) und des § 17 (2) der Bekanntmachung der Neufassung des Landesjagdgesetzes Nordrhein-Westfalen (LJG-NRW.) vom 07.12.1994 (GV. NRW., S. 708), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 26.02.2019 (GV. NRW., S. 153) in Verbindung mit § 3 (3) der Verordnung zur Durchführung des Landesjagdgesetzes vom 31.03.2010 (GV. NRW. S. 238), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 26.02.2019 (GV. NRW. S. 153), werden die Prüfungstermine und Fristen für die Anmeldung zur Jägerprüfung bekannt gegeben:

Der landeseinheitlich festgesetzte Termin für den schriftlichen Teil der Jägerprüfung ist Montag, der 20.04.2026, um 15.00 Uhr. Die Prüfung findet im Sitzungszimmer 111, Rathaus Bottrop, statt.

Die Termine für das jagdliche Schießen im DJV Schießstand Diersfordt – Bislicher Wald 480 in 46487 Wesel - findet am Dienstag, dem 21.04.2026 in der Zeit von 09:00 Uhr bis 13:00 Uhr statt.

Der mündliche und praktische Teil der Jägerprüfung finden im Haus Rogge, auf der Hans-Böcker-Straße 114, 46242 Bottrop am Donnerstag, dem 23.04.2026 in der Zeit von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr statt.

Anträge auf Zulassung zur Jägerprüfung sind bis spätestens Freitag, den 20.02.2026 bei der Unteren Jagdbehörde Bottrop, im Bürgerbüro des Rathauses bzw. im Bürgerbüro der Verwaltungsstelle in Kirchhellen, einzureichen.

Dem Antrag sind beizufügen:

-  ein Nachweis der Landesvereinigung der Jäger oder einer ihrer satzungsgemäßen
 Untergliederungen über die sichere Handhabung und das Schießen mit einer
 Kurzwaffe mit einem Mindestkaliber von 9 Millimetern. Der Nachweis darf nicht
 älter als ein Jahr sein,

-  ein Nachweis über die Teilnahme an einer vom zuständigen Veterinäramt
 anerkannten Schulung zur Kundigen Person nach Anhang III Abschnitt IV
 Kapitel I Nummer 4 der Verordnung (EG) Nummer 853/2004.

-  ein amtliches Führungszeugnis, das nicht älter als 6 Monate sein darf. 

Die Prüfungsgebühr beträgt 265,00 Euro.

Für die Zulassung zur Jägerprüfung ist ferner eine Verwaltungsgebühr von 30,00 Euro zu entrichten. Die Untere Jagdbehörde kann im Einzelfall verlangen, dass ein amtsärztliches Zeugnis beigebracht wird. Die Entscheidung über die Zulassung zur Prüfung wird schriftlich erteilt.

Eine eventuell erforderliche Nachprüfung wird in der Zeit September/Oktober 2026 durchgeführt.

Bottrop, 13.01.2026

                                                                            Der Oberbürgermeister