2026/005 - Ersatzbestimmung BV Mitte
Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Bottrop
Kommunalwahlen vom 14.09.2025
Ersatzbestimmung eines Mitglieds der Vertretung des Stadtbezirks Bottrop-Mitte
Frau Anna-Margareta Beyer, SPD, hat ihr Mandat für die Bezirksvertretung Bottrop-Mitte niedergelegt.
Gem. § 45 Kommunalwahlgesetz habe ich festgestellt, dass Frau Ann-Kathrin Scheumann, 46242 Bottrop, als Nachfolgerin von Frau Anna-Margareta Beyer Mitglied der Vertretung des Stadtbezirks Bottrop-Mitte wird.
Gemäß § 39 (1) Kommunalwahlgesetz i.V.m. § 70 i.V.m. § 63 (2) Kommunal-wahlordnung kann innerhalb eines Monats vom Tage der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung ab Einspruch erhoben werden.
Einspruchsberechtigt sind:
a) jeder Wahlberechtigte des Wahlgebiets
b) die für das Wahlgebiet zuständige Leitung solcher Parteien und Wählergruppen, die an der Wahl teilgenommen haben,
sowie
c) die Aufsichtsbehörde.
Der Einspruch ist bei mir schriftlich einzureichen oder mündlich zur Niederschrift zu erklären.
Bottrop, 20.01.2026 Der Wahlleiter
Pintea