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2026/004 - Aufhebung von Wegebezeichnungen

Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Bottrop

Aufhebung von Wegebezeichnungen

Die Bezirksvertretung Bottrop – Kirchhellen hat in ihrer Sitzung am 17.06.2025 folgenden Beschluss gefasst:

Die amtliche Wegebezeichnung „Flasacker“ wird aufgehoben. 
         

Vorstehender Beschluss wird hiermit gemäß § 29 der Hauptsatzung der Stadt Bottrop in der zurzeit gültigen Fassung öffentlich bekannt gemacht.

Die Lage des betroffenen Weges ist aus dem beigefügten Übersichtsplan ersichtlich.

Der Beschluss der Bezirksvertretung und seine Begründung können beim Vermessungs- und Katasteramt (62/3), Verwaltungsgebäude Am Eickholtshof 24, 46236 Bottrop, Zimmer 212 eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diesen Beschluss kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage erhoben werden. Die Bekanntgabe gilt mit dem auf die Bekanntmachung folgenden Tage als bewirkt.

Die Klage ist beim Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, Bahnhofsvorplatz 3, 45879 Gelsenkirchen schriftlich einzureichen oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle des Verwaltungsgerichtes Gelsenkirchen oder auf elektronischen Wege nach Maßgabe der ERVVO VG/FG vom 07.11.2012, GVBI NW 2012 S. 548, in ihrer jeweils gültigen Fassung, zu erklären. Wird die Klage schriftlich erhoben, so sollen ihr mindestens 2 Abschriften beigefügt werden. Falls die Frist zur Klageerhebung durch das Verschulden einer von Ihnen bevollmächtigten Person versäumt werden sollte, so würde deren Verschulden Ihnen zugerechnet werden.

Hinweis:
Vor Klageerhebung empfiehlt sich die Kontaktaufnahme mit der erlassenden Stelle. Auch für sonstige Verständnisfragen steht Ihnen die Mitarbeiterin / der Mitarbeiter gerne zur Verfügung. Die oben aufgeführten Fristen bleiben hiervon unberührt. 

Bottrop, den 09.01.2026

gez. Buschfeld
Oberbürgermeister