2025/093 - Aufstellung von Bauleitplänen
Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Bottrop
I. Aufstellung/Änderung von Bebauungsplänen
Der Ausschuss für Stadtplanung und Umweltschutz der Stadt Bottrop hat in seiner Sitzung am 30.09.2025 aufgrund § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) folgende Beschlüsse gefasst:
- Der Flächennutzungsplan ist zur Darstellung einer Fläche für Versorgungsanlagen „Freiflächen-Photovoltaik“ nördlich der Wilhelm-Tell-Str. und südöstlich des Schliehenbankweges zu ändern.
- Für einen Bereich nördlich der Wilhelm-Tell-Str. und südöstlich des Schliehenbankweges ist der Bebauungsplan Nr. 3.13/3 „Freiflächen-PV-Anlage Wilhelm-Tell-Straße“ aufzustellen.
Die Planbereiche sind in den beigefügten Übersichtsplänen gekennzeichnet.
Ziel der Planung ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer Freiflächen-Photvoltaikanlage zu schaffen.
Bekanntmachungsanordnung
Die vorstehenden Beschlüsse des Ausschusses für Stadtplanung und Umweltschutz der Stadt Bottrop werden hiermit ortsüblich bekanntgemacht.
II. Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit bei der Aufstellung/Änderung
von Bebauungsplänen
Aufgrund § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch wird die Öffentlichkeit im Rahmen der Verfahren zur
- Änderung Nr. 19 des Flächennutzungsplans
- Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 3.13/3 „Freiflächen-PV-Anlage
Wilhelm-Tell-Straße“
über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebiets in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung unterrichtet. Die Planbereiche sind in den beigefügten Übersichtsplänen gekennzeichnet.
Die Planunterlagen können in der Zeit vom 17.11.2025 bis einschließlich 01.12.2025 im Internet-Portal „Bauleitplanung-Online“ unter
eingesehen werden.
Im selben Zeitraum liegen die Unterlagen zusätzlich während der Dienststunden montags, dienstags, freitags von 7:30 Uhr bis 16:00 Uhr, mittwochs von 7:30 Uhr bis 12:30 Uhr und donnerstags von 7:30 Uhr bis 17:00 Uhr im Erdgeschoss des Verwaltungsgebäudes Luise-Hensel-Straße 1 (Kundenzentrum Bauen) zur allgemeinen Einsichtnahme aus.
Stellungnahmen zur Planung können während der oben genannten Frist beispielsweise schriftlich, zur Niederschrift oder per E-Mail an bauleitplanungbottropde vorgebracht werden.
Es handelt sich hierbei nicht um die Veröffentlichung der Planentwürfe im Internet gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch.
Bottrop, den 13.10.2025
gez.: T i s c h l e r
(Oberbürgermeister)