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2025/090 - Ersatzbestimmung BV Kirchhellen

Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Bottrop

Kommunalwahlen vom 14.09.2025
Ersatzbestimmung eines Vertreters der Vertretung des Stadtbezirks Bottrop-Kirchhellen

Herr Peter Borkowski, AfD, hat sein Mandat für die Bezirksvertretung Bottrop-Kirchhellen nicht angenommen.

Gem. § 45 Kommunalwahlgesetz habe ich festgestellt, dass Frau Susanne Maria Henze, 46244 Bottrop, als Nachfolgerin von Herrn Peter Borkowski Mitglied der Vertretung des Stadtbezirks Bottrop-Kirchhellen wird.

Gemäß § 39 (1) Kommunalwahlgesetz i.V.m. § 70 i.V.m. § 63 (2) Kommunal-wahlordnung kann innerhalb eines Monats vom Tage der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung ab Einspruch erhoben werden.

Einspruchsberechtigt sind:

a)    jeder Wahlberechtigte des Wahlgebiets

b)    die für das Wahlgebiet zuständige Leitung solcher Parteien und
        Wählergruppen, die an der Wahl teilgenommen haben,

sowie

c)    die Aufsichtsbehörde.

Der Einspruch ist bei mir schriftlich einzureichen oder mündlich zur Niederschrift zu erklären.

Bottrop, 30.10.2025                                                Der Wahlleiter
                                                                                         Pintea