2025/089 - Teilfortschreibung des Einzelhandelskonzeptes
Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Bottrop
Teilfortschreibung des Einzelhandelskonzeptes der Stadt Bottrop
Der Rat der Stadt Bottrop hat in seiner Sitzung am 07.10.2025 folgende Beschlüsse gefasst:
- Die Abgrenzung des zentralen Versorgungsbereichs Eigen wird als Teil des Einzelhandelskonzepts der Stadt Bottrop beschlossen.
- Die Teilfortschreibung des Einzelhandelskonzepts der Stadt Bottrop zur Änderung der Abgrenzung des zentralen Versorgungsbereichs Eigen wird beschlossen.
Die Abgrenzung des zentralen Versorgungsbereichs Eigen ist im folgenden Übersichtsplan gekennzeichnet.
Ziel der Planung ist es, den zentralen Versorgungsbereich Eigen geringfügig zu erweitern, um so die Ansiedlung eines großflächigen Lebensmittelmarktes und eines Drogeriemarktes zu ermöglichen
Bekanntmachungsanordnung
Die vorstehenden Beschlüsse des Rates der Stadt Bottrop werden hiermit öffentlich bekanntgemacht.
Das Einzelhandelskonzept für die Stadt Bottrop mit den Abgrenzungen der zentralen Versorgungsbereiche und der Bottroper Sortimentsliste ist als städtebauliches Entwicklungskonzept im Sinne des § 1 (6) Nr. 11 BauGB sowie des Landesentwicklungsplans Nordrhein-Westfalen (LEP NRW) Beurteilungs- und Abwägungsgrundlage für die Bauleitplanung und dient Politik, Verwaltung, Einzelhandel und Investoren als Planungs- und Entscheidungshilfe.
Das Einzelhandelskonzept, die Abgrenzungen der Versorgungsbereiche und die Bottroper Sortimentsliste werden im Stadtplanungsamt der Stadt Bottrop, Luise-Hensel-Straße 1, Zimmer 303, während der üblichen Dienststunden zur Einsicht bereit gehalten.
Bottrop, den 16.10.2025
gez.: T i s c h l e r
(Oberbürgermeister)