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2025/084 - Ersatzbestimmung Rat

Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Bottrop

Kommunalwahlen vom 14.09.2025
Ersatzbestimmung eines Vertreters des Rates der Stadt Bottrop

Frau Tina Buschfeld hat ihr Mandat für den Rat der Stadt nicht angenommen.

Gem. § 45 Kommunalwahlgesetz habe ich festgestellt, dass Herr Lukas Bischoff, 46240 Bottrop, als Nachfolger von Frau Tina Buschfeld Mitglied des Rates der Stadt Bottrop wird.

Gemäß § 39 (1) Kommunalwahlgesetz i.V.m. § 70 i.V.m. § 63 (2) Kommunal-wahlordnung kann innerhalb eines Monats vom Tage der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung ab Einspruch erhoben werden.

Einspruchsberechtigt sind:

a)    jeder Wahlberechtigte des Wahlgebiets

b)    die für das Wahlgebiet zuständige Leitung solcher Parteien und Wählergruppen,
        die an der Wahl teilgenommen haben,

sowie

c)    die Aufsichtsbehörde.

Der Einspruch ist bei mir schriftlich einzureichen oder mündlich zur Niederschrift zu erklären.

Bottrop, 08.10.2025                                                Der Wahlleiter
                                                                                         Pintea