2025/083 - Ersatzbestimmung Rat
Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Bottrop
Kommunalwahlen vom 14.09.2025
Ersatzbestimmung eines Vertreters des Rates der Stadt Bottrop
Herr Matthias Buschfeld hat sein Mandat für den Rat der Stadt nicht angenommen.
Gem. § 45 Kommunalwahlgesetz habe ich festgestellt, dass Herr Nils König, 46242 Bottrop, als Nachfolger von Herrn Matthias Buschfeld Mitglied des Rates der Stadt Bottrop wird.
Gemäß § 39 (1) Kommunalwahlgesetz i.V.m. § 70 i.V.m. § 63 (2) Kommunal-wahlordnung kann innerhalb eines Monats vom Tage der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung ab Einspruch erhoben werden.
Einspruchsberechtigt sind:
a) jeder Wahlberechtigte des Wahlgebiets
b) die für das Wahlgebiet zuständige Leitung solcher Parteien und Wählergruppen,
die an der Wahl teilgenommen haben,
sowie
c) die Aufsichtsbehörde.
Der Einspruch ist bei mir schriftlich einzureichen oder mündlich zur Niederschrift zu erklären.
Bottrop, 01.10.2025 Der Wahlleiter
Pintea