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2025/082 - Veröffentlichung von Bauleitplanentwürfen im Internet

Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Bottrop

Veröffentlichung von Bauleitplanentwürfen im Internet
 

Der Ausschuss für Stadtplanung und Umweltschutz der Stadt Bottrop hat in seiner Sitzung am 30.09.2025 aufgrund § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) folgenden Beschluss gefasst:

  • Der Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 4.10/27 „Hans-Böckler-Straße / Böckenhoffstraße“ ist einschließlich zugehöriger Begründung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB im Internet zu veröffentlichen.

Der Planbereich ist im folgenden Übersichtsplan gekennzeichnet.

Bebauungsplan Nr. 4.10/27 "Hans-Böckler-Straße / Böckenhoffstraße"© Stadt Bottrop


Ziel der Planung ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Erschließung und zum Bau eines Wohngebäudes zu schaffen.

Der naturschutzrechtliche Ausgleich kann nicht vollständig innerhalb des Plangebiets ausgeglichen werden. Das verbleibende Kompensationsdefizit in Höhe von 801 Wertpunkten wird über ein externes Ökokonto ausgeglichen. Bei der Maßnahme handelt es sich um ein besonntes Artenschutzgewässer mit Schilfsaum, insbesondere für Libellen und Amphibien, mit einzelnen Kopfweiden. Die Maßnahme wurde auf dem rund 140.000 m² großen Flurstück Nr. 24 in Flur 3 der Gemarkung Kirchhellen bereits umgesetzt. Die auf einer 1.915 m² großen Teilfläche des Flurstücks Nr. 24 gesicherten Ökopunkte werden nun dem Bebauungsplan Nr. 4.10/27 „Hans-Böckler-Straße / Böckenhoffstraße“ zugeordnet. Das Flurstück 24 in Flur 3 der Gemarkung Kirchhellen ist im folgenden Übersichtsplan gekennzeichnet:


B-Plan Nr. 4.10/27 "Externe Ausgleichsfläche"© Stadt Bottrop

 

Bekanntmachungsanordnung

Der vorstehende Beschluss des Ausschusses für Stadtplanung und Umweltschutz der Stadt Bottrop wird hiermit ortsüblich bekanntgemacht.

Der Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 4.10/27 „Hans-Böckler-Straße / Böckenhoffstraße“, die zugehörige Begründung sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen können in der Zeit vom 31.10.2025 bis einschließlich 30.11.2025 im Internet-Portal „Bauleitplanung-Online“ unter folgender Internetadresse eingesehen werden:

https://www.o-sp.de/bottrop/

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegen der Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 4.10/27 „Hans-Böckler-Straße / Böckenhoffstraße“, die zugehörige Begründung sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 2 16.BauGB während der Dienststunden montags, dienstags, freitags von 7:30 Uhr bis 16:00 Uhr, mittwochs von 7:30 Uhr bis 12:30 Uhr und donnerstags von 7:30 Uhr bis 17:00 Uhr im Erdgeschoss des Verwaltungsgebäudes Luise-Hensel-Straße 1 (Kundenzentrum Bauen) zur allgemeinen Einsichtnahme aus.

Neben dem Entwurf und der zugehörigen Begründung sind umweltbezogene Informationen in Form des Umweltberichts, in Form von Gutachten und Fachbeiträgen sowie in Form von Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit und der betroffenen Behörden und Träger öffentlicher Belange verfügbar. Darin liegen folgende umweltbezogene Informationen vor:

  • Umweltberichte, als Bestandteil der Begründungen, gegliedert nach Maßgabe der Anlage 1 zum BauGB mit Aussagen zu den erheblichen Auswirkungen der Planung auf die Umweltschutzgüter Mensch und seine Gesundheit, Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Klima, Luft, biologische Vielfalt, Landschaft, Kultur- und sonstige Sachgüter sowie zu den Wechselwirkungen dieser Schutzgüter,
  • Informationen zu den im Plangebiet vorhandenen Böden, zu möglichen Bodenbelastungen sowie zur Versickerungsfähigkeit des Untergrunds (Hydrogeologisches Gutachten und Deklarationsanalyse),
  • Untersuchung zu den im Plangebiet sowie im Umfeld möglicherweise vorhandenen besonders geschützten Tier- und Pflanzenarten,
  • Informationen zu den im Plangebiet vorhandenen Biotopen und Biotoptypen, zu den durch die Planung vorbereiteten Eingriffe in Natur und Landschaft sowie zu den zur Kompensation dieser Eingriffe erforderlichen Maßnahmen,
  • als Bestandteil der Begründungen Informationen zur geplanten Entwässerung des Plangebiets (Schmutzwasser und Niederschlagswasser).

Diese Unterlagen können ebenfalls im Internet sowie während der öffentlichen Auslegung eingesehen werden.

Stellungnahmen zur Planung können während der oben genannten Frist abgegeben werden.

Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden, beispielsweise über das oben angegebene Internet-Portal oder an folgende E-Mail-Adresse: bauleitplanungbottropde. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch auf anderem Wege abgegeben werden, beispielsweise schriftlich oder zur Niederschrift.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Bottrop, den 16.10.2025

                                                                                         gez.: T i s c h l e r        
                                                                                      (Oberbürgermeister)