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2025/078 - Ersatzbestimmung Integrationsausschuss

Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Bottrop

Integrationsausschusswahl vom 14.09.2025
Ersatzbestimmung einer Vertreterin des Integrationsausschusses der Stadt Bottrop

Frau Hajra Dorow hat ihr Mandat für den Integrationsausschuss der Stadt nicht angenommen.

Gem. § 1 Abs. 1 Integrationsausschuss Wahlordnung (IntWahlO) i. V. m. § 45 Kommunalwahlgesetz habe ich festgestellt, dass Herr Mesut Özdemir, 46236 Bottrop, als Nachfolger von Frau Hajra Dorow Mitglied des Integrationsausschuss der Stadt Bottrop wird.

Gemäß § 39 (1) Kommunalwahlgesetz i.V.m. § 70 i.V.m. § 63 (2) Kommunal-wahlordnung kann innerhalb eines Monats vom Tage der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung ab Einspruch erhoben werden.

Einspruchsberechtigt sind:

a)  jeder Wahlberechtigte des Wahlgebiets

b)  die für das Wahlgebiet zuständige Leitung solcher Parteien und Wählergruppen,
      die an der Wahl teilgenommen haben,

sowie

c)  die Aufsichtsbehörde.

Der Einspruch ist bei mir schriftlich einzureichen oder mündlich zur Niederschrift zu erklären.

Bottrop, 08.10.2025                                                 Der Wahlleiter
                                                                                          Pintea