2025/076 - Ergebnis Stichwahl
Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Bottrop
Stichwahl des Oberbürgermeisters vom 28.09.2025
hier: Bekanntmachung des Wahlergebnisses
Gemäß § 35 Kommunalwahlgesetz in Verbindung mit § 63 Kommunalwahlordnung wird das vom Wahlausschuss in der Sitzung am 07.10.2025 festgestellte Ergebnis der Stichwahl des Oberbürgermeisters öffentlich bekannt gemacht.
Stichwahl des Oberbürgermeisters
Wahlberechtigte: 89.627
Wähler/innen: 31.935
Ungültige Stimmen: 495
Gültige Stimmen: 31.440
Von den gültigen Stimmen entfielen auf:
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Bewerber / Partei |
Geburtsjahr |
Anzahl |
Prozent |
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Buschfeld, Matthias |
1989 |
19.458 |
61,89 % |
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Kien, Frank |
1967 |
11.982 |
38,11 % |
Der Wahlausschuss stellte fest, dass der Bewerber Matthias Buschfeld mit 19.458 Stimmen mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen auf sich vereinigt hat und dieser damit gewählt ist.
Gemäß § 39 Abs. 1 KWahlG i.V.m. § 63 Abs. 2 KWahlO kann innerhalb eines Monats vom Tage der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung ab Einspruch erhoben werden, wenn eine Entscheidung über die Gültigkeit der Wahl gem. § 40 Abs. 1 Buchstaben a bis c KWahlG für erforderlich gehalten wird.
Einspruchsberechtigt sind:
a) jede/r Wahlberechtigte des Wahlgebietes,
b) die für das Wahlgebiet zuständige Leitung solcher Parteien
und Wählergruppen, die an der Wahl teilgenommen haben sowie
c) die Aufsichtsbehörde.
Der Einspruch ist beim Wahlleiter der Stadt Bottrop, Rathaus Bottrop, Ernst-Wilczok-Platz 1, 46236 Bottrop, schriftlich einzureichen oder zur Niederschrift zu erklären.
Bottrop, den 08.10.2025
gez. Pintea
Wahlleiter