2025/068 - Einschulungsverfahren für das Schuljahr 2026/2027
Amtliche Bekanntmachung der Stadt Bottrop
Einschulungsverfahren für das Schuljahr 2026/2027
Nach § 35 des Schulgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (Schulgesetz NRW – SchulG) vom 15. Februar 2005 (GV. NRW. S. 102), zuletzt geändert durch Gesetz vom 27. Mai 2025 (GV. NRW. 2025 S. 501/ABl. NRW. 06/25), werden alle Kinder, die bis zum 30. September 2026 das sechste Lebensjahr vollenden, mit Beginn des Schuljahres 2026/2027 (01.08.2026) schulpflichtig. Das sind alle Kinder, die in der Zeit vom 01.10.2019 bis einschließlich 30.09.2020 geboren sind.
Außerdem können Kinder, die ab dem 01. Oktober 2026 das sechste Lebensjahr vollenden, vorzeitig durch Anmeldung der Erziehungsberechtigten in die Schule aufgenommen werden, wenn sie die für den Schulbesuch erforderlichen körperlichen und geistigen Voraussetzungen besitzen und in ihrem sozialen Verhalten ausreichend entwickelt sind (Schulfähigkeit).
Die Erziehungsberechtigten aller schulpflichtig werdenden Kinder erhalten ab Anfang September 2025 durch die Post ein Anmeldeformular, einen Zusatzbogen zur Anmeldung, eine Informationsbroschüre und einen Freiumschlag zum Zurücksenden der Anmeldeformulare.
Anmeldeunterlagen für vorzeitig einzuschulende oder auswärtige Kinder werden ab September 2025 zentral vom Fachbereich Schule und Kindertagesbetreuung, Osterfelder Straße 27, 46236 Bottrop, bei Angabe der Adresse verschickt.
Die Anmeldeformulare sind mit dem Freiumschlag bis zum
23. September 2025
an die gewünschte Grundschule zu senden.
Alternativ zur Rücksendung der Anmeldeunterlagen besteht bei diesem Anmeldeverfahren auch die Möglichkeit einer Online-Anmeldung. Die hierfür notwendige Vorgehensweise ist in einer gesonderten Anleitung beschrieben, die den Anmeldeunterlagen beiliegt. Durch die Online-Anmeldung entfällt die Rücksendung des Anmeldebogens bzw. des Zusatzbogens.
Die persönliche Vorstellung des Kindes an der aufnehmenden Grundschule erfolgt voraussichtlich zwischen dem 27. Oktober und dem 14. November 2025.
Über den genauen Vorstellungstermin erhalten die Eltern einen gesonderten Bescheid von der Schule.
Bottrop, 20. August 2025
Der Oberbürgermeister