Inhalt anspringen
Ähnliche Inhalte
Suche

2025/062 - Eintragung von Unionsbürgern in das Wählerverzeichnis

Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Bottrop

Kommunalwahlen 2025
Eintragung von Unionsbürgern in das Wählerverzeichnis, die von der Meldepflicht befreit sind

An den Kommunalwahlen kann nur teilnehmen, wer in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist. Staatsangehörige der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Unionsbürger) werden bei Vorliegen der wahlrechtlichen Voraussetzungen von Amts wegen in das Wählerverzeichnis der Gemeinde eingetragen, in der sie am 03.08.2025 – Stichtag – für eine Wohnung, bei mehreren Wohnungen für die Hauptwohnung, gemeldet sind. Sie erhalten dann - wie die deutschen Wahlberechtigten – von ihrer Wohnortgemeinde eine Wahlbenachrichtigung und können ohne Erfüllung weiterer Formalitäten an den Kommunalwahlen teilnehmen.

Unionsbürger, die gemäß § 26 Bundesmeldegesetz von der Meldepflicht befreit und nicht bei ihrer Wohnortgemeinde gemeldet sind (z.B. Mitglieder einer ausländischen diplomatischen Mission oder konsularischen Vertretung oder Angehörige einer in der Bundesrepublik Deutschland stationierten ausländischen NATO-Streitkraft einschl. der im gemeinsamen Haushalt lebenden Familienangehörigen) werden nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen. Dafür ist Voraussetzung, dass sie am Wahltage

a) das 16. Lebensjahr vollendet haben,

b) seit mindestens dem 16.Tag vor der Wahl in der Gemeinde eine Wohnung, bei mehreren Wohnungen die Hauptwohnung, innehaben,

c) in der Bundesrepublik Deutschland nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Die von der Meldepflicht befreiten Unionsbürger müssen auf einem Formblatt den Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis bis spätestens 29.08.2025 bei der Gemeinde stellen, in der sie ihre Wohnung, bei mehreren Wohnungen ihre Hauptwohnung, innehaben. Einem später eingehenden Antrag kann nicht mehr entsprochen werden.

Antragsvordrucke (Formblätter) können kostenfrei beim Wahlamt der Stadt Bottrop, Ernst-Wilczok Platz 1, 46236 Bottrop, Zimmer 005, Telefon 02041/ 703493, angefordert oder persönlich abgeholt werden. Die Mitarbeitenden des Wahlamtes stehen während der Dienststunden gerne für Auskünfte zur Verfügung.

Bottrop, 23.07.2025                                    In Vertretung:

                                                                            gez. Pintea
                                                                            (Erster Beigeordneter und Wahlleiter)