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2025/058 - Kommunalwahlen am 14.09.2025, Bekanntmachung Postunternehmen

Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Bottrop

Kommunalwahlen am 14.09.2025
hier: Bekanntmachung Postunternehmen

Als Postunternehmen, bei dem an den Kommunalwahlen am 14. September 2025 sowie anlässlich der etwa notwendig werdenden Oberbürgermeister Stichwahl am 28. September 2025 die Wahlbriefe (amtliche rote Wahlbriefumschläge) ohne besondere Versendungsform unentgeltlich eingeliefert werden können, wird hiermit gem. § 4 Nr. 11 i. V. m. § 56 Abs. 5 Kommunalwahlordnung die

                                                                Deutsche Post AG

benannt.

Bei Inanspruchnahme einer besonderen Versendungsform hat die Absenderin oder der Absender den das jeweils für die Briefbeförderung gültige Leistungsentgelt übersteigenden Betrag zu tragen.

Die unentgeltliche Wahlbriefbeförderung gilt für die Oberbürgermeister-, Rats-, Bezirksvertretungs-, Integrationsausschusswahl sowie die Wahl zum Regional Verband Ruhr.

Bottrop, 15.07.2025                                                  
In Vertretung

gez. Pintea
(Erster Beigeordneter und Wahlleiter)