2025/055 - Neubildung des Jugenhilfeausschusses
Amtliche Bekanntmachung der Stadt Bottrop
Neubildung des Jugendhilfeausschusses
Der Jugendhilfeausschuss (JHA) wird nach der Kommunalwahl am 14.09.2025 neu konstituiert. Die im Bereich der Stadt Bottrop wirkenden und anerkannten Träger der freien Jugendhilfe werden auf ihr Vorschlagsrecht gem. § 71 Abs. 1 Ziffer 2 Achtes Buch Sozialgesetzbuch – Kinder- und Jugendhilfe – (SGB VIII) in Verbindung mit dem Ausführungsgesetz zum Kinder- und Jugendhilfegesetz (AG-KJHG NRW) und § 4 Abs. 2 der Satzung für das Jugendamt der Stadt Bottrop hingewiesen.
Die Träger der freien Jugendhilfe haben mindestens die doppelte Anzahl der insgesamt auf sie entfallenden Mitglieder und deren Stellvertreter/innen vorzuschlagen. Aus diesen Vorschlägen wählt der Rat der Stadt Bottrop die sechs stimmberechtigten Mitglieder sowie deren persönliche Stellvertreter/innen im JHA für die Wahlzeit des Rates aus.
Zum stimmberechtigten Mitglied des JHA kann nur gewählt werden, wer auch - aufgrund persönlicher Voraussetzungen - dem Rat der Stadt angehören könnte. Die zu wählende Person muss u.a. also das 18. Lebensjahr vollendet und seit mindestens drei Monaten in Bottrop ihre Wohnung, bei mehreren Wohnungen ihre Hauptwohnung, haben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und keine Wohnung außerhalb der Stadt Bottrop haben.
Die in Betracht kommenden Träger/Verbände werden gebeten, ihre Personenvorschläge bis zum 30.09.2025 schriftlich zu unterbreiten an:
Stadt Bottrop - Jugendamt (51)
z.H. Frau Althammer
Prosperstr. 71/1
46236 Bottrop
Bottrop, den 07.07.25
Der Oberbürgermeister