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2025/050 - Teilfortschreibung des Einzelhandelskonzeptes

Amtliche Bekanntmachung der Stadt Bottrop

Teilfortschreibung des Einzelhandelskonzeptes der Stadt Bottrop

Der Rat der Stadt Bottrop hat in seiner Sitzung am 19.11.2024 folgenden Beschluss gefasst:

·      Der Entwurf zur Teilfortschreibung des Einzelhandelskonzeptes der Stadt Bottrop – Änderung der Abgrenzung des zentralen Versorgungsbereiches Eigen ist öffentlich auszulegen.

Die Abgrenzung ist im beigefügten Übersichtsplan gekennzeichnet.


Teilfortschreibung des Einzelhandelskonzeptes© Stadt Bottrop

Ziel der Planung ist es, den zentralen Versorgungsbereich Eigen geringfügig zu erweitern, um so die Ansiedlung eines großflächigen Lebensmittelmarktes und eines Drogeriemarktes zu ermöglichen

Bekanntmachungsanordnung

Der vorstehende Beschluss des Rates der Stadt Bottrop wird hiermit öffentlich bekanntgemacht.

Die Teilfortschreibung des Einzelhandelskonzeptes der Stadt Bottrop wird vom Rat der Stadt als städtebauliches Entwicklungskonzept nach § 1 Abs. 6 Nr. 11 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen. Durch diesen Beschluss sind die Inhalte bei der Aufstellung von Bauleitplänen zu berücksichtigen. 

Der Entwurf zur „Teilfortschreibung des Einzelhandelskonzeptes der Stadt Bottrop – Änderung der Abgrenzung des zentralen Versorgungsbereiches Eigen“ kann in der Zeit vom 11.07.2025 bis einschließlich 11.08.2025 im Internet-Portal „Bauleitplanung-Online“ unter folgender Internetadresse eingesehen werden:

https://www.o-sp.de/bottrop/

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegt der Entwurf während der Dienststunden montags, dienstags, freitags von 7:30 Uhr bis 16:00 Uhr, mittwochs von 7:30 Uhr bis 12:30 Uhr und donnerstags von 7:30 Uhr bis 17:00 Uhr im Erdgeschoss des Verwaltungsgebäudes Luise-Hensel-Straße 1 (Kundenzentrum Bauen) zur allgemeinen Einsichtnahme aus.

Stellungnahmen zur Planung können während der oben genannten Frist abgegeben werden.

Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden, beispielsweise über das oben angegebene Internet-Portal oder an folgende E-Mail-Adresse: bauleitplanungbottropde. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch auf anderem Wege abgegeben werden, beispielsweise schriftlich oder zur Niederschrift.

Bottrop, den 25.06.2025

                                                                                                gez.: T i s c h l e r 
                                                                                             (Oberbürgermeister)