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2025/049 - Veröffentlichung v. Bauleitplanentwürfen Eigener Markt

Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Bottrop

Veröffentlichung von Bauleitplanentwürfen im Internet

Der Ausschuss für Stadtplanung und Umweltschutz der Stadt Bottrop hat in seiner Sitzung am 24.06.2025 aufgrund § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) folgenden Beschluss gefasst:

·      Der Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 4.13/2 „Nahversorgungszentrum Eigener Markt“ ist einschließlich zugehöriger Begründung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB im Internet zu veröffentlichen.

Der Planbereich ist im folgenden Übersichtsplan gekennzeichnet.


Aufstellung d. B-Plans Nr. 4.13/2 "Nahversorgungszentrum Eigener Markt"© Stadt Bottrop

Ziel der Planung ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Erschließung und zum Bau eines Nahversorgungszentrums mit Lebensmittelmarkt, Drogeriemarkt, Büroräumen und Wohnungen zu schaffen.

Bekanntmachungsanordnung

Der vorstehende Beschluss des Ausschusses für Stadtplanung und Umweltschutz der Stadt Bottrop wird hiermit öffentlich bekanntgemacht.

Der Bebauungsplan wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a Baugesetzbuch ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.

Der Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 4.13/2 „Nahversorgungszentrum Eigener Markt“, die zugehörige Begründung sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen können in der Zeit vom 11.07.2025 bis einschließlich 11.08.2025 im Internet-Portal „Bauleitplanung-Online“ unter folgender Internetadresse eingesehen werden:

https://www.o-sp.de/bottrop/

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegen der Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 4.13/2 „Nahversorgungszentrum Eigener Markt“, die zugehörige Begründung sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB während der Dienststunden montags, dienstags, freitags von 7:30 Uhr bis 16:00 Uhr, mittwochs von 7:30 Uhr bis 12:30 Uhr und donnerstags von 7:30 Uhr bis 17:00 Uhr im Erdgeschoss des Verwaltungsgebäudes Luise-Hensel-Straße 1 (Kundenzentrum Bauen) zur allgemeinen Einsichtnahme aus.

Stellungnahmen zur Planung können während der oben genannten Frist abgegeben werden.

Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden, beispielsweise über das oben angegebene Internet-Portal oder an folgende E-Mail-Adresse: bauleitplanungbottropde. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch auf anderem Wege abgegeben werden, beispielsweise schriftlich oder zur Niederschrift.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Bottrop, den 25.06.2025

                                                                                                   gez.: T i s c h l e r  
                                                                                                 (Oberbürgermeister)