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2025/048 - Veröffentlichung von Bauleitplanentwürfen

Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Bottrop

Veröffentlichung von Bauleitplanentwürfen im Internet

Der Ausschuss für Stadtplanung und Umweltschutz der Stadt Bottrop hat in seiner Sitzung am 24.06.2025 aufgrund § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) folgenden Beschluss gefasst:

·      Der Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 6.11/9 „Pflegeeinrichtung Mirkstraße“ ist einschließlich zugehöriger Begründung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB im Internet zu veröffentlichen.

Der Planbereich ist im folgenden Übersichtsplan gekennzeichnet.


B-Plan Nr. 6.11/9 "Pflegeeinrichtung Mirkstraße"© Stadt Bottrop

Ziel der Planung ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Erschließung und zum Bau einer Pflegeeinrichtung mit 80 Plätzen zur vollstationären Dauerpflege zu schaffen. 

Der naturschutzrechtliche Ausgleich kann nicht vollständig innerhalb des Plangebiets ausgeglichen werden. Das verbleibende Kompensationsdefizit in Höhe von 4.462 Wertpunkten wird über ein externes Ökokonto ausgeglichen. Die auf einer 1.116 m² großen Teilfläche des Flurstücks 21 in Flur 29 der Gemarkung Kirchhellen gesicherten Ökopunkte beinhalten die Umwandlung einer Solidago Hochstaudenflur in eine Artenreiche Mähwiese. Die 1.116 m² große Teilfläche des Flurstücks 21 in Flur 29 der Gemarkung Kirchhellen ist im folgenden Übersichtsplan gekennzeichnet:


Bplan Nr. 6.11/9 "Pflegeeinrichtung Mirkstraße"© Stadt Bottrop

Bekanntmachungsanordnung

Der vorstehende Beschluss des Ausschusses für Stadtplanung und Umweltschutz der Stadt Bottrop wird hiermit öffentlich bekanntgemacht.

er Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 6.11/9 „Pflegeeinrichtung Mirkstraße“, die zugehörige Begründung sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen können in der Zeit vom 11.07.2025 bis einschließlich 11.08.2025 im Internet-Portal „Bauleitplanung-Online“ unter folgender Internetadresse eingesehen werden:

https://www.o-sp.de/bottrop/

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegen der Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 6.11/9 „Pflegeeinrichtung Mirkstraße“, die zugehörige Begründung sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB während der Dienststunden montags, dienstags, freitags von 7:30 Uhr bis 16:00 Uhr, mittwochs von 7:30 Uhr bis 12:30 Uhr und donnerstags von 7:30 Uhr bis 17:00 Uhr im Erdgeschoss des Verwaltungsgebäudes Luise-Hensel-Straße 1 (Kundenzentrum Bauen) zur allgemeinen Einsichtnahme aus.

Neben dem Entwurf und der zugehörigen Begründung sind umweltbezogene Informationen in Form des Umweltberichts, in Form von Gutachten und Fachbeiträgen sowie in Form von Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit und der betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange verfügbar. Darin liegen folgende umweltbezogene Informationen vor:

·      Umweltbericht, als Bestandteil der Begründung, gegliedert nach Maßgabe der Anlage 1 zum BauGB mit Aussagen zu den erheblichen Auswirkungen der Planung auf die Umweltschutzgüter Mensch und seine Gesundheit, Biotope, Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt, Fläche und Boden, Wasser, Klima, Luft, Landschaft, Kultur- und sonstige Sachgüter sowie zu den Wechselwirkungen dieser Schutzgüter,

·      Informationen zu den im Plangebiet vorhandenen Böden, zu möglichen Bodenbelastungen sowie zur Versickerungsfähigkeit des Untergrunds,

·      Informationen zum Verkehrsaufkommen der geplanten Pflegeinrichtung und zu den Auswirkungen auf das vorhandene Verkehrsnetz,

·      Informationen zu den durch den Betrieb der Pflegeeinrichtung verursachten Lärmemissionen sowie zu den auf die Einrichtung einwirkenden Lärmimmissionen des Straßenverkehrs und die vor diesem Hintergrund erforderlichen Lärmschutzmaßnahmen,

·      Informationen zur im Plangebiet vorhandenen klimatischen Situation, zu den Auswirkungen der Planung auf das lokale und globale Klima (Kaltluftströme, Hitzebelastung, Starkregenereignisse, Treibhausgasemissionen) sowie zu möglichen Kompensationsmaßnahmen,

·      Überprüfung des Plangebiets in Hinblick auf das Vorkommen besonders geschützter Tier- oder Pflanzenarten,

·      als Bestandteil des Umweltberichts Informationen zu den im Plangebiet vorhandenen Biotopen und Biotoptypen, zu den durch die Planung vorbereiteten Eingriffe in Natur und Landschaft sowie zu den zur Kompensation dieser Eingriffe erforderlichen Maßnahmen,

·      als Bestandteil der Begründung Informationen zur geplanten Entwässerung des Plangebiets (Schmutzwasser und Niederschlagswasser).

Diese Unterlagen können ebenfalls im Internet sowie während der öffentlichen Auslegung eingesehen werden.

Stellungnahmen zur Planung können während der oben genannten Frist abgegeben werden.

Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden, beispielsweise über das oben angegebene Internet-Portal oder an folgende E-Mail-Adresse: bauleitplanungbottropde. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch auf anderem Wege abgegeben werden, beispielsweise schriftlich oder zur Niederschrift.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Bottrop, den 25.06.2025

                                                                                                   gez.: T i s c h l e r 
                                                                                                 (Oberbürgermeister)