2025/045 - Kommunalwahlen 2025, Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen
Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Bottrop
Kommunalwahlen am 14. September 2025
Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen
hier: Aufhebung des § 15a Absatz 1 Kommunalwahlgesetz (KWahlG) durch den Verfassungsgerichtshof NRW
Die in der Amtlichen Bekanntmachung zur Einreichung von Wahlvorschlägen zur Kommunalwahl 2025 vom 27.03.2025 bekanntgemachte Pflicht für Wählergruppen, die nach § 2 Absatz 1 Wählergruppentransparenzgesetz für einen gültigen Wahlvorschlag zu den Kommunalwahlen eine Bescheinigung des Präsidenten des Landtags nach § 4 Absatz 2 Wählergruppentransparenzgesetz über die Vorlage ihrer Rechenschaftsberichte für die letzten zwei abgeschlossenen Rechnungsjahre erteilt hat, entfällt. Der Verfassungsgerichtshof NRW hat den § 15a Abs. 1 KWahlG für nichtig erklärt.
Bottrop, 20.05.2025
Der Wahlleiter
gez. Pintea
Erster Beigeordneter