Inhalt anspringen
Ähnliche Inhalte
Suche

2025/042 - Wahl des Integrationsausschusses der Stadt Bottrop

Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Bottrop

Wahl des Integrationsausschusses der Stadt Bottrop
hier: Bekanntmachung des Wahltages und Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen

Die Wahl des Integrationsausschusses der Stadt Bottrop findet am Tag der Kommunalwahlen, das ist

                                                            Sonntag, 14.09.2025,

in der Zeit von 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr statt.

Gem. § 4 der Wahlordnung für die Wahl des Integrationsausschusses der Stadt Bottrop (IntWahlO) fordere ich hiermit auf, Wahlvorschläge für die Wahl der Mitglieder des Integrationsausschusses einzureichen.

Wahlvorschläge können von Gruppen von Wahlberechtigten und/oder Bürger/innen (Listenwahlvorschlag) oder einzelnen Wahlberechtigten sowie einzelnen Bürgerinnen und Bürgern (Einzelbewerber/in) vom Tage dieser Aufforderung an bis zum 69. Tage vor der Wahl, das ist

                                                      Montag, 07.07.2025, 18.00 Uhr,

beim Wahlamt, Rathaus, Ernst-Wilczok-Platz 1, Zimmer 004, eingereicht werden. Für jeden Listenwahlvorschlag und jeden Einzelbewerber /jede Einzelbewerberin können Stellvertreter/innen benannt werden. Jede/r Wahlvorschlagsberechtigte kann nur einen Wahlvorschlag einreichen. Die Einreichungsfrist ist eine Ausschlussfrist, d.h. Wahlvorschläge, die nach dem 07.07.2025, 18.00 Uhr, eingehen, sind ungültig.

Es wird dringend empfohlen, die Wahlvorschläge so rechtzeitig einzureichen, dass mögliche Mängel, die deren Gültigkeit berühren, noch vor Ablauf der Einreichungsfrist beseitigt werden können.

Als Wahlbewerber/in kann jeder/jede Wahlberechtigte sowie jede Bürgerin und jeder Bürger der Gemeinde benannt werden, sofern sie/er ihre/seine Zustimmung schriftlich erteilt hat; die Zustimmung ist unwiderruflich.

Jeder Listenwahlvorschlag muss von der Leitung der den Wahlvorschlag einreichenden Gruppe unterzeichnet sein und den Nachweis enthalten, dass sie einen nach demokratischen Grundsätzen gewählten Vorstand besitzt und die Benennung und Aufstellung der Bewerber/innen nach demokratischen Grundsätzen erfolgt ist.

Der Wahlvorschlag muss Vornamen und Familiennamen, die Staatsangehörigkeit, das Geburtsdatum, den Beruf und die Anschrift der Hauptwohnung des/der Wahlbewerbers/in enthalten. 

Jeder Wahlvorschlag muss als ‘‘Listenwahlvorschlag“ oder als “Einzelbewerber/in“ gekennzeichnet und mit einer Bezeichnung des Wahlvorschlages versehen sein. Fehlt diese, tritt ersatzweise der Name des ersten Bewerbers/der ersten Bewerberin an die Stelle der Wahlvorschlagsbezeichnung.

Der Wahlvorschlag muss von 10 Wahlberechtigten des Wahlgebiets unterstützt sein. Unterschriften sind eigenhändig und handschriftlich abzugeben. Jede/r Wahlberechtigte darf mit seiner/ihrer Unterschrift nur einen Wahlvorschlag unterstützen. Mehrfachunterstützungen für verschiedene Wahlvorschläge sind bei allen Wahlvorschlägen ungültig. Die Unterzeichner/innen müssen deutlich lesbar, persönlich und handschriftlich Vornamen und Familiennamen, Geburtsdatum und Anschrift der Hauptwohnung angeben. Die Unterstützung eines Wahlvorschlages durch den wahlberechtigten Bewerber ist zulässig.

In jedem Wahlvorschlag sollen eine Vertrauensperson und eine stellvertretende Vertrauensperson benannt werden.

Für die Wahlvorschläge und die Unterstützungsunterschriften sind die Formblätter zu verwenden, die das Wahlamt der Stadt Bottrop, Rathaus, Ernst-Wilczok-Platz 1, Zimmer 004, kostenlos bereithält.

Bottrop, 14.05.2025                                                               

Der Wahlleiter
gez. Pintea
Erster Beigeordneter