2025/040 - Satzungsänderung Elternbeitragssatzung OGS
Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Bottrop
Satzung vom 30.04.2025
zur Änderung der Satzung der Stadt Bottrop über die Erhebung von Elternbeiträgen für außerunterrichtliche Betreuungsangebote im Primarbereich und über die Bedingungen zur Teilnahme in der Fassung der Änderung vom 31.07.2025
Aufgrund des §7 Abs. 1 in Verbindung mit § 41 Abs. 1 Satz 2 Buchstabe f) der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NW. S. 666) zuletzt geändert durch das Gesetz vom 14.04.2020 (GV. NW. S. 218b, ber. S. 304a) hat der Rat der Stadt in seiner Sitzung am 08.04.2025 folgende Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Bottrop über die Erhebung von Elternbeiträgen für außerunterrichtliche Betreuungsangebote im Primarbereich und über die Bedingungen zur Teilnahme beschlossen:
Artikel I
Die Anlage 1 (Elternbeitragstabelle) der Satzung der Stadt Bottrop über die Erhebung von Elternbeiträgen für außerunterrichtliche Betreuungsangebote im Primarbereich und über die Bedingungen zur Teilnahme wird geändert.
Die Höhe der ab dem 01.08.2025 zu entrichtenden Elternbeiträgen ist der Anlage 1 zu entnehmen.
Artikel II
Die Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Bottrop über die Erhebung von Elternbeiträgen für außerunterrichtliche Betreuungsangebote im Primarbereich und über die Bedingungen zur Teilnahme tritt zum 01.08.2025 in Kraft.
Bekanntmachungsanordnung
Vorstehende Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Bottrop über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflege (Elternbeitragssatzung) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) beim Zustandekommen dieser Satzung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn
a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes
Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,
b) diese Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden,
c) der Oberbürgermeister hat den Satzungsbeschluss vorher beanstandet oder
d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde vorher gerügt
und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet
worden, die den Mangel ergibt.
Bottrop, den 30.04.2025
Tischler
Oberbürgermeister
Anlage 1 Satzung der Stadt Bottrop über die Erhebung von Elternbeiträgen für außerunterrichtliche Betreuungsangebote im Primarbereich und über die Bedingungen zur Teilnahme in der Fassung der Änderung vom 01.08.2025
|
Stufe |
Jahresbrutto |
Offene Ganztagsschule |
Schule von acht bis eins |
|
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Stufe 0 |
bis |
25.000,00 € |
0,00 € |
0,00 € |
|
Stufe 1 |
bis |
35.000,00 € |
21,00 € |
10,00 € |
|
Stufe 2 |
bis |
45.000,00 € |
31,00 € |
16,00 € |
|
Stufe 3 |
bis |
55.000,00 € |
41,00 € |
21,00 € |
|
Stufe 4 |
bis |
65.000,00 € |
52,00 € |
26,00 € |
|
Stufe 5 |
bis |
75.000,00 € |
62,00 € |
31,00 € |
|
Stufe 6 |
bis |
90.000,00 € |
72,00 € |
36,00 € |
|
Stufe 7 |
bis |
105.000,00 € |
82,00 € |
41,00 € |
|
Stufe 8 |
bis |
120.000,00 € |
93,00 € |
46,00 € |
|
Stufe 9 |
über |
120.000,00 € |
103,00 € |
52,00 € |