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2025/040 - Satzungsänderung Elternbeitragssatzung OGS

Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Bottrop

Satzung vom 30.04.2025
zur Änderung der Satzung der Stadt Bottrop über die Erhebung von Elternbeiträgen für außerunterrichtliche Betreuungsangebote im Primarbereich und über die Bedingungen zur Teilnahme in der Fassung der Änderung vom 31.07.2025

Aufgrund des §7 Abs. 1 in Verbindung mit § 41 Abs. 1 Satz 2 Buchstabe f) der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NW. S. 666) zuletzt geändert durch das Gesetz vom 14.04.2020 (GV. NW. S. 218b, ber. S. 304a) hat der Rat der Stadt in seiner Sitzung am 08.04.2025 folgende Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Bottrop über die Erhebung von Elternbeiträgen für außerunterrichtliche Betreuungsangebote im Primarbereich und über die Bedingungen zur Teilnahme beschlossen:

                                                                               Artikel I

Die Anlage 1 (Elternbeitragstabelle) der Satzung der Stadt Bottrop über die Erhebung von Elternbeiträgen für außerunterrichtliche Betreuungsangebote im Primarbereich und über die Bedingungen zur Teilnahme wird geändert.

Die Höhe der ab dem 01.08.2025 zu entrichtenden Elternbeiträgen ist der Anlage 1 zu entnehmen.

                                                                              Artikel II

Die Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Bottrop über die Erhebung von Elternbeiträgen für außerunterrichtliche Betreuungsangebote im Primarbereich und über die Bedingungen zur Teilnahme tritt zum 01.08.2025 in Kraft.

 

Bekanntmachungsanordnung

Vorstehende Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Bottrop über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflege (Elternbeitragssatzung) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) beim Zustandekommen dieser Satzung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn               

a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes
     Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,
b) diese Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden,
c) der Oberbürgermeister hat den Satzungsbeschluss vorher beanstandet oder
d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde vorher gerügt
     und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet
     worden, die den Mangel ergibt.

Bottrop, den 30.04.2025 

Tischler
Oberbürgermeister


Anlage 1 Satzung der Stadt Bottrop über die Erhebung von Elternbeiträgen für außerunterrichtliche Betreuungsangebote im Primarbereich und über die Bedingungen zur Teilnahme in der Fassung der Änderung vom 01.08.2025

 

Stufe

Jahresbrutto

Offene Ganztagsschule

Schule von acht bis eins

Stufe 0

bis

25.000,00 €

0,00 €

0,00 €

Stufe 1

bis

35.000,00 €

21,00 €

10,00 €

Stufe 2

bis

45.000,00 €

31,00 €

16,00 €

Stufe 3

bis

55.000,00 €

41,00 €

21,00 €

Stufe 4

bis

65.000,00 €

52,00 €

26,00 €

Stufe 5

bis

75.000,00 €

62,00 €

31,00 €

Stufe 6

bis

90.000,00 €

72,00 €

36,00 €

Stufe 7

bis

105.000,00 €

82,00 €

41,00 €

Stufe 8

bis

120.000,00 €

93,00 €

46,00 €

Stufe 9

über

120.000,00 €

103,00 €

52,00 €