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2025/023 - Öffentliche Auslegung von Bauleitplänen

Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Bottrop

Öffentliche Auslegung von Bauleitplänen

Der Ausschuss für Stadtplanung und Umweltschutz der Stadt Bottrop hat in seiner Sitzung am 20.03.2025 aufgrund § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) folgenden Beschluss gefasst: 

·       Der Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 6.11/8 „Aegidistraße/Am Schoolkamp“ ist einschließlich zugehöriger Begründung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

Der Planbereich ist im folgenden Übersichtsplan gekennzeichnet.


© Stadt Bottrop

Ziel der Planung ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Erschließung und zum Bau eines Wohngebietes mit ca. 30 Wohneinheiten zu schaffen.

Bekanntmachungsanordnung

Der vorstehende Beschluss des Ausschusses für Stadtplanung und Umweltschutz der Stadt Bottrop wird hiermit öffentlich bekanntgemacht.

Der Bebauungsplan wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a Baugesetzbuch ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.

Der Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 6.11/8 „Aegidistraße/Am Schoolkamp“ und die zugehörige Begründung können in der Zeit vom 07.04.2025 bis einschließlich 07.05.2025 im Internet-Portal „Bauleitplanung-Online“ unter

https://www.o-sp.de/bottrop/

eingesehen werden.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegen der Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 6.11/8 „Aegidistraße/Am Schoolkamp“ und die zugehörige Begründung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB während der Dienststunden montags, dienstags, freitags von 7:30 Uhr bis 16:00 Uhr, mittwochs von 7:30 Uhr bis 12:30 Uhr und donnerstags von 7:30 Uhr bis 17:00 Uhr im Erdgeschoss des Verwaltungsgebäudes Luise-Hensel-Straße 1 (Kundenzentrum Bauen) zur allgemeinen Einsichtnahme aus.

Stellungnahmen zur Planung können während der oben genannten Frist abgegeben werden.

Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden, beispielsweise über das oben angegebene Internet-Portal oder an folgende E-Mail-Adresse: bauleitplanungbottropde. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch auf anderem Wege abgegeben werden, beispielsweise schriftlich oder zur Niederschrift.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Bottrop, den 21.03.2025
gez.: T i s c h l e r
(Oberbürgermeister)