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2025/016 - Aufstellung / Änderung von Bauleitplänen

Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Bottrop

Der Ausschuss für Stadtplanung und Umweltschutz der Stadt Bottrop hat in seiner Sitzung am 04.02.2025 aufgrund § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) folgenden Beschlüsse gefasst:

·         Der Flächennutzungsplan ist zur Darstellung einer Fläche für die Abfallentsorgung
  „Recyclinghof“
östlich der Münsterstraße und südlich der Straße Im Pinntal zu
   ändern.

·         Der Bebauungsplan Nr. 71 „Sportanlage Im Pinntal“ ist aufzuheben.

·         Der Beschluss des Rates der Stadt Bottrop vom 23.03.1999 zur 1. Änderung des
   Bebauungsplans Nr. 71 „Sportanlage Im Pinntal“ wird aufgehoben.

·         Für einen Bereich östlich der Münsterstraße, südlich der Straße Im Pinntal
   und westlich der Loewenfeldstraße ist der Bebauungsplan
   Nr. 102 „Münsterstraße/Im Pinntal“ aufzustellen.

Die Planbereiche sind in den folgenden Übersichtsplänen gekennzeichnet.


© Stadt Bottrop

© Stadt Bottrop

© Stadt Bottrop

© Stadt Bottrop

Ziel der Planung ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erschließung und den Bau eines neuen Recyclinghofs und einer Sporthalle zu schaffen.


Bekanntmachungsanordnung

Die vorstehenden Beschlüsse des Ausschusses für Stadtplanung und Umweltschutz der Stadt Bottrop werden hiermit öffentlich bekanntgemacht.

II.  Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit bei der Aufstellung/Änderung von Bauleitplänen

Aufgrund § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch wird die Öffentlichkeit im Rahmen der Verfahren zur

·         Änderung Nr. 18 des Flächennutzungsplans

·         Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 71 „Sportanlage Im Pinntal“

·         Aufhebung des Beschlusses zur 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 71 „Sportanlage Im Pinntal“

·         Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 102 „Münsterstraße/Im Pinntal“

über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebiets in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung unterrichtet. Die Planbereiche sind ist in den beigefügten Übersichtsplänen gekennzeichnet.

Die Planunterlagen können in der Zeit vom 06.03.2025 bis einschließlich 20.03.2025 im Internet-Portal „Bauleitplanung-Online“ unter

https://www.o-sp.de/bottrop/

eingesehen werden.

Im selben Zeitraum liegen die Unterlagen zusätzlich während der Dienststunden montags, dienstags, freitags von 7:30 Uhr bis 16:00 Uhr, mittwochs von 7:30 Uhr bis 12:30 Uhr und donnerstags von 7:30 Uhr bis 17:00 Uhr im Erdgeschoss des Verwaltungsgebäudes Luise-Hensel-Straße 1 (Kundenzentrum Bauen) zur allgemeinen Einsichtnahme aus.

Stellungnahmen zur Planung können während der oben genannten Frist beispielsweise schriftlich, zur Niederschrift oder per E-Mail an bauleitplanungbottropde vorgebracht werden.

Es handelt sich hierbei nicht um die öffentliche Auslegung von Bauleitplänen gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch.

Bottrop, den 14.02.2025
In Vertretung:
gez.: P i n t e a
(Erster Beigeordneter)