2025/009 - Anmeldeverfahren beim Übergang zu weiterführenden Schulen
Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Bottrop
Anmeldeverfahren beim Übergang zu weiterführenden Schulen nach dem 4. Schuljahr
Die Anmeldungen zu den weiterführenden Schulen (Realschulen, Gymnasien, Gesamtschulen, Sekundarschulen) der Stadt Bottrop für das Schuljahr 2025/2026 erfolgen mit Anmeldescheinen, die über die Grundschulen zusammen mit den Halbjahreszeugnissen ausgegeben werden.
Jeder 4.Klässler erhält einen Original-Anmeldeschein und kann sich mit diesem persönlich an einer weiterführenden Schule anmelden.
Auf die Besonderheiten der einzelnen Schulformen geht eine Informationsbroschüre ein, die den Erziehungsberechtigten aller 4.Klässler bereits über die Grundschule zugeleitet wurde.
Das Anmeldeverfahren beginnt für alle weiterführenden Schulen am
21. Februar 2025
Eine Kopie des Halbjahreszeugnisses sowie die begründete Empfehlung zur Wahl der Schulform in der Sekundarstufe I sind neben dem Original-Anmeldeschein in der gewünschten Schule vorzulegen.
Alle weiteren Informationen zum Verfahren sowie die Anmeldezeiträume sind in der Informationsbroschüre „Weiterführende Schulen 2025/2026“ enthalten. Zusätzliche Informationen - insbesondere über den konkreten Ablauf des Anmeldeverfahrens - befinden sich auch auf den Internetseiten der Schulen.
An einer Hauptschule sind in Bottrop keine Anmeldungen mehr möglich.
Für auswärtige Schüler/innen gelten die gleichen Bedingungen und Anmeldetermine.
Ich weise vorsorglich darauf hin, dass unter Umständen nicht alle Schülerinnen und Schüler an der gewünschten Schule aufgenommen werden können, da die Raumkapazität einiger Schulen eine unbegrenzte Aufnahme nicht zulässt.
Bottrop, 07. Februar 2025
Der Oberbürgermeister