2025/006 - Öffentliche Auslegung von Bauleitplänen
Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Bottrop
Öffentliche Auslegung von Bauleitplänen
Der Ausschuss für Stadtplanung und Umweltschutz der Stadt Bottrop hat in seiner Sitzung am 17.12.2024 aufgrund § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) folgenden Beschluss gefasst:
· Der Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 7.11/13 „Lütkestraße“ ist einschließlich zugehöriger Begründung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
Der Planbereich umfasst Flächen zwischen der Lütkestraße und der Bahnlinie Oberhausen – Hamm und ist im folgenden Übersichtsplan gekennzeichnet.
Ziel der Planung ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erschließung und den Bau von drei Wohneinheiten zu schaffen.
Der naturschutzrechtliche Ausgleich kann nicht vollständig innerhalb des Plangebiets ausgeglichen werden. Das verbleibende Kompensationsdefizit in Höhe von 3.576 Wertpunkten wird über ein externes Ökokonto ausgeglichen. Die auf einer 397 m² großen Teilfläche des Flurstücks 21 in Flur 29 der Gemarkung Kirchhellen gesicherten Ökopunkte beinhalten die Umwandlung einer neophytenreichen Ruderalflur in extensives Grünland. Die 397 m² große Teilfläche des Flurstücks 21 in Flur 29 der Gemarkung Kirchhellen ist im folgenden Übersichtsplan gekennzeichnet:
Bekanntmachungsanordnung
Der vorstehende Beschluss des Ausschusses für Stadtplanung und Umweltschutz der Stadt Bottrop wird hiermit öffentlich bekanntgemacht.
Der Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 7.11/13 „Lütkestraße“, die zugehörige Begründung sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen können in der Zeit vom 10.02.2025 bis einschließlich 14.03.2025 im Internet-Portal „Bauleitplanung-Online“ unter
eingesehen werden.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegen der Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 7.11/13 „Lütkestraße“, die zugehörige Begründung sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen während der Dienststunden montags, dienstags, freitags von 7:30 Uhr bis 16:00 Uhr, mittwochs von 7:30 Uhr bis 12:30 Uhr und donnerstags von 7:30 Uhr bis 17:00 Uhr im Erdgeschoss des Verwaltungsgebäudes Luise-Hensel-Straße 1 (Kundenzentrum Bauen) zur allgemeinen Einsichtnahme aus.
Neben dem Entwurf und der zugehörigen Begründung sind umweltbezogene Informationen in Form des Umweltberichts, in Form von Gutachten und Fachbeiträgen sowie in Form von Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit und der betroffenen Behörden und Träger öffentlicher Belange verfügbar. Darin liegen folgende umweltbezogene Informationen vor:
· Umweltberichte, als Bestandteil der Begründungen, gegliedert nach Maßgabe der Anlage 1 zum BauGB mit Aussagen zu den erheblichen Auswirkungen der Planung auf die Umweltschutzgüter Mensch und seine Gesundheit, Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt, Fläche und Boden, Wasser, Klima und Luft, Landschaft, kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter sowie zu den Wechselwirkungen dieser Schutzgüter,
· Informationen zu den im Plangebiet vorhandenen Böden, zu möglichen Bodenbelastungen sowie zur Versickerungsfähigkeit des Untergrunds (Orientierende Bodenuntersuchungen),
· Informationen zu den Auswirkungen des vorhandenen Schienenlärms auf die geplante Wohnnutzung sowie zu den vor diesem Hintergrund erforderlichen Lärmschutzmaßnahmen,
· Informationen zur im Plangebiet vorhandenen klimatischen Situation, zu den Auswirkungen der Planung auf das lokale und globale Klima (Kaltluftströme, Hitzebelastung, Starkregenereignisse, Treibhausgasemissionen) sowie zu möglichen Kompensationsmaßnahmen,
· Untersuchung zu den im Plangebiet sowie im Umfeld möglicherweise vorhandenen besonders geschützten Tier- und Pflanzenarten,
· Informationen zu den im Plangebiet vorhandenen Biotopen und Biotoptypen, zu den durch die Planung vorbereiteten Eingriffe in Natur und Landschaft sowie zu den zur Kompensation dieser Eingriffe erforderlichen Maßnahmen,
· als Bestandteil der Begründungen Informationen zur geplanten Entwässerung des Plangebiets (Schmutzwasser und Niederschlagswasser).
Diese Unterlagen können ebenfalls im Internet sowie während der öffentlichen Auslegung eingesehen werden.
Stellungnahmen zur Planung können während der oben genannten Frist abgegeben werden.
Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden, beispielsweise über das oben angegebene Internet-Portal oder an folgende E-Mail-Adresse: bauleitplanungbottropde. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch auf anderem Wege abgebgeben werden, beispielsweise schriftlich oder zur Niederschrift.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
Bottrop, den 20.01.2025
In Vertretung:
gez.: P i n t e a
(Erster Beigeordneter)